Autor Thema: Mietrecht  (Gelesen 5850 mal)

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Offline Chagal

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Re: Mietrecht
« Antwort #30 am: 07. Juni 2023, 01:29:44 »
Bin kein Profi im Mietrecht, aber hier liegt für mich ein klarer Fall vor. Natürlich nicht ! Ich frage mich eher wie man damit durchkommt diese gesundheitsschädliche Wohnung zu vermieten. Das grenzt ja schon an kriminelles Verhalten  ........

Ja nee, das alles soll ja schon behoben werden, bevor wir einziehen. Wir haben das ganze nur beim Renovieren entdeckt, die Hausverwaltung hatte dementsprechend keine Ahnung, was da unter 3 Lagen Tapete gelauert hatte.


Offline MacBluePerry

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Re: Mietrecht
« Antwort #31 am: 07. Juni 2023, 04:20:32 »
Ich vermiete ja selber . Da du jetzt angefangen hast vorm Beginn des Vertrages die Tapeten runter zu nehmen, kann er tatsächlich verlangen das du die Aufgabe beendest. Du kannst dich natürlich quer stellen und das der HV aufdrücken, würde jedoch einen faden Beigeschmack mit sich bringen. Schwarzschimmel ist aber auch ein Mietmangel und kann jederzeit Mietminderung oder gar eine fristlose Kündigung seitens Mieter nach sich ziehen. Ich würde es an deiner Stelle so machen:

Macht die Tapeten ab, macht Fotos und lasst die Mängel beheben. Nehmt das aber dennoch im Vorabnaheme-Protokoll mit auf das sich an der Stelle Schwarzschimmel gebildet hatte und schaut vielleicht auch ob sich der in anderen Räumen auch vorkommt. Damit ihr weiterhin einen Anspruch darauf habt falls dieser wiederkommt . Klar kann es am Mieter liegen , kann aber auch ein baulicher Fehler sein. Ihr solltest vielleicht auch mal , falls ihr ein Gerät dafür habt, die Wandfeuchtigkeit messen.

Kosten müsstest ihr dafür allerdings selbst tragen da euer Vertrag wie gesagt erst ab 1.7. beginnt und ihr nur "geduldet" seid dort ein paar Arbeiten vorweg zu erledigen.

Hier solltet ihr euch vielleicht mit der HV auf eine Kompromiss-Lösung einigen.

Ich hoffe ich konnte euch ein wenig weiterhelfen  :bia:

Offline bodo09

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Re: Mietrecht
« Antwort #32 am: 07. Juni 2023, 04:27:09 »
Hey Chagal.. In diesem Fall muss der Vermieter die Wohnung sanieren/lassen.. Auch kann der Vermieter hergehen und sich das Geld vom Vormieter wieder holen, oder zumindest teilweise, da nicht ordnungsgemäß die Wohnung gelüftet wurde..

Nach dem Rohrbruch hätte der Vormieter aber auch schon den Schimmel melden müssen.. Aber hier kenne ich die Sachlage ja nicht..  :peace:

 




Offline Chagal

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Re: Mietrecht
« Antwort #33 am: 07. Juni 2023, 10:58:37 »
Ich vermiete ja selber . Da du jetzt angefangen hast vorm Beginn des Vertrages die Tapeten runter zu nehmen, kann er tatsächlich verlangen das du die Aufgabe beendest. Du kannst dich natürlich quer stellen und das der HV aufdrücken, würde jedoch einen faden Beigeschmack mit sich bringen. Schwarzschimmel ist aber auch ein Mietmangel und kann jederzeit Mietminderung oder gar eine fristlose Kündigung seitens Mieter nach sich ziehen. Ich würde es an deiner Stelle so machen:

Macht die Tapeten ab, macht Fotos und lasst die Mängel beheben. Nehmt das aber dennoch im Vorabnaheme-Protokoll mit auf das sich an der Stelle Schwarzschimmel gebildet hatte und schaut vielleicht auch ob sich der in anderen Räumen auch vorkommt. Damit ihr weiterhin einen Anspruch darauf habt falls dieser wiederkommt . Klar kann es am Mieter liegen , kann aber auch ein baulicher Fehler sein. Ihr solltest vielleicht auch mal , falls ihr ein Gerät dafür habt, die Wandfeuchtigkeit messen.

Kosten müsstest ihr dafür allerdings selbst tragen da euer Vertrag wie gesagt erst ab 1.7. beginnt und ihr nur "geduldet" seid dort ein paar Arbeiten vorweg zu erledigen.

Hier solltet ihr euch vielleicht mit der HV auf eine Kompromiss-Lösung einigen.

Ich hoffe ich konnte euch ein wenig weiterhelfen  :bia:

Danke dir. In anderen Räumen wird nichts vorkommen, da die besagten Rohre genau in dieser betroffenen Ecke außen verlaufen. Fotos vom Jetzt-Zustand und nach der Behebung werden wir auf jeden Fall dokumentieren und ins Übergabe-Protokoll mit aufnehmen lassen.


Offline bodo09

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Re: Mietrecht
« Antwort #34 am: 07. Juni 2023, 16:15:16 »
Wer muss Schimmel bei Auszug beseitigen?
Die Bildung von Schimmel wird oftmals erst beim Auszug eines Mieters festgestellt. Dann sind alle Möbel ausgeräumt und kleinste Ecken werden sichtbar. Das Mietrecht bei Schimmel sieht auch hier vor, dass der Mieter auch dann noch zur Verantwortlichkeit gezogen werden kann, wenn der Mietvertrag bereits beendet wurde.25.04.2018

Ok.. das war 2018 und ich habe ein 6 Familien Haus +3 Garagen bis 2010 vermietet. Weiß natürlich nicht, ob sich seither wieder mal was geändert hat.

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Re: Mietrecht
« Antwort #35 am: 07. Juni 2023, 20:57:03 »
"Die Herkunft des Schimmels ist bisweilen bekannt, da in der Ecke vor 8 Jahren ein Rohrbruch vorkam, allerdings haben nach der Sanierung seitdem alle Mieter Tapete über Tapete drübertapeziert (wir hatten 3 Lagen Tapete entfernt)"

Wenn der Vermieter seitdem das bekannt ist nicht reagiert hat, ist ne Tapete drüber arglistige Täuschung mit Inkaufnahme von Gesundheitsschäden !!!

Offline Chagal

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Re: Mietrecht
« Antwort #36 am: 07. Juni 2023, 22:59:25 »
"Die Herkunft des Schimmels ist bisweilen bekannt, da in der Ecke vor 8 Jahren ein Rohrbruch vorkam, allerdings haben nach der Sanierung seitdem alle Mieter Tapete über Tapete drübertapeziert (wir hatten 3 Lagen Tapete entfernt)"

Wenn der Vermieter seitdem das bekannt ist nicht reagiert hat, ist ne Tapete drüber arglistige Täuschung mit Inkaufnahme von Gesundheitsschäden !!!

Insofern "bekannt", dass es vor ein paar Jahren in der Wohnung drunter eben so einen Fall gab und die Stelle eben passt. Der Schaden damals wurde in beiden Wohnungen behoben, danach wurde eben immer nur derübertapeziert. Hätten die Vormieter - wie es sich mMn gehört - jeweils die alte Tapete entfernt u. dann erst die Wand tapeziert, wäre das vermutlich schon viel früher aufgefallen.

Wir weden jetzt die restliche Tapete entfernen, der Schimmel wird entfernt (Das wird der Hausmeister erledigen, Vorher- und Nachher-Fotos kommen zum Wohnungsübergabe-Protokol), Wand geschliffen, gespachtelt.. und dann toi toi toi.. Werden uns auf jeden Fall ein Messgerät für Wandfeuchtigkeit zulegen und das beobachten.


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Re: Mietrecht
« Antwort #37 am: 08. Juni 2023, 06:48:42 »
Meiner Meinung nach ist es nicht Aufgabe des Mieters, eine Wohnung zu renovieren und ist nur bei Fahrlässigkeit haftbar,  nicht aber bei normaler Abnutzung. Und es klingt ja auch durch, dass bei dem Wasserschaden nicht ordentlich vom Vermieter nachkontrolliert wurde. Woher soll ich in meiner Wohnung wissen, wenn es benachbarte einen Schaden gab, der seit Jahren Schimmel unter meiner Tapete verursacht. Für dich nicht so interessant wie für die Vormieter ..... jedenfalls wird es ja jetzt hoffentlich ganz behoben, wo sich mir noch die Frage stellt wie ? Vom Maler und mit Schimmelentferner reicht sicher nicht aus .... :konfus:

Offline Sascha

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Re: Mietrecht
« Antwort #38 am: 08. Juni 2023, 20:27:37 »
Moin,

also wenn es Schwarzschimmel ist und es definitiv vom Wasserrohbruch kommt, dann ist es ein Versicherungs(folge)schaden und der Vermieter muss dies über die Versicherung melden und beheben lassen.

Theoretisch seid ihr noch keine Mieter und daher muss es der Vormieter machen.

Gab es schon eine Abnahme- Vorababnahme durch die Hausverwaltung?
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Offline NewWayOut

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Re: Mietrecht
« Antwort #39 am: 09. Juni 2023, 10:15:43 »
Ich vermiete ja selber . Da du jetzt angefangen hast vorm Beginn des Vertrages die Tapeten runter zu nehmen, kann er tatsächlich verlangen das du die Aufgabe beendest. Du kannst dich natürlich quer stellen und das der HV aufdrücken, würde jedoch einen faden Beigeschmack mit sich bringen.

...

Verlangen kann der Vermieter alles. Ob das dann aber auch richtig ist, sei mal dahin gestellt.
Faden Beigeschmack könnte es haben und die HV wäre vielleicht nicht so begeistert, aber aus rechtlicher Sicht ist Chagal hier zu 100% nicht verpflichtet, die Tapeten weiter abzumachen. Da ist es auch egal, ob er damit schon angefangen hat, da der Schimmelschaden nicht durch ihn verursacht wurde und er noch kein gültiges Mietverhältnis hat. Wenn er es macht, dann wäre das eher auf Kulanzebene. Entweder Vormieter oder Hausverwaltung (bzw deren Gebäudeversicherung, wenn es wirklich auf den damaligen Schaden zurückzuführen ist) stehen hier eigentlich in der Pflicht, auch bei der weiteren Entfernung der Tapete.

Wichtig wäre jetzt natürlich auch, nachzugucken, wie feucht die Wände auf Höhe des Schimmelschadens aktuell noch sind. Sonst kommt da nach der Schimmelentfernung im schlimmsten Fall immer wieder was durch. Aber das und alle weiteren Arbeiten zur Beseitigung und Schimmelschadens ist Aufgabe des Vermieters! Da habt ihr keine Kosten auf euch zu nehmen.