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Fankneipe => Off-Topic => Thema gestartet von: Flamy am 03. August 2017, 09:58:54

Titel: Mietrecht
Beitrag von: Flamy am 03. August 2017, 09:58:54
MoinMoin,

wollte mal in der Community rumhorchen ob sich jemand im Mietrecht auskennt. Bräuchte Hilfe bzw. Ratschlag bzgl. Auszug, "Urzustand" versetzen.
Vielen Dank im Voraus!

Viele Grüße
Titel: Re: Mietrecht
Beitrag von: MacBluePerry am 03. August 2017, 10:12:15
Es kommt darauf an was im Mietvertrag vereinbart ist.  Wenn dort schriftlich vereinbart wurde das du die Wohnung besenrein verlassen musst dann ist sein Wunsch nichtig . Das Problem hatte ich vor Jahren auch mal als ich dort die Wohnung in den Urzustand versetzen sollte aber besenrein im Vertrag stand . Es gibt einige Sachen die ab eine bestimmte Dauer in der Wohnung gemacht werden müssen , Türzagen neu streichen oder heizungskörper streichen. Sachen die allerdings von dir selbst eingebaut wurden wie zB ein neuer Boden etc. kann der Vermieter durchaus verlangen das es rückgängig gemacht werden kann
Titel: Re: Mietrecht
Beitrag von: Flamy am 03. August 2017, 10:25:15
es ist leider ein wenig komplizierter  :juggle:
ich schreib dir mal eine pm
Titel: Re: Mietrecht
Beitrag von: Sascha am 03. August 2017, 10:30:15
Es kommt drauf an was im Mietvertrag steht und ob dies auch rechtens ist......

Habe damit ja andauernd in meiner Tätigkeit als Hausverwaltung zu tun
Titel: Re: Mietrecht
Beitrag von: 0815-Mulle am 03. August 2017, 10:34:24
Poste es lieber hier Flamy ;)
Titel: Re: Mietrecht
Beitrag von: Rauschi am 03. August 2017, 10:39:41
Bei mir war es auch besenrein aber ich glaube es gibt ja jetzt ein neues gesetzt ..das der Mieter beim Auszug glaub ich nichts mehr machen muss oder so xD muss ich nochmal lesen ...

Bei uns werden die Heizungen alle 7 Jahre gestrichen . Wohnst du ein Jahr in der Wohnung muss du 1/7 zahlen ..wohnst du 7 Jahre muss du den kompletten Preis bezahlen (logisch)

Titel: Re: Mietrecht
Beitrag von: Flamy am 03. August 2017, 10:45:40
Es geht darum,
dass die ich gerne die Wohnung in den Urzustand versetzen will, da ich vom Vormieter gewisse Einbauten übernommen habe. Der Vermieter (Genossenschaft) will die Wohnung nach mir sanieren, die Elektrik muss nach gewisser Zeit wohl getauscht bzw neu gemacht werden. Der Vermieter hat mir die Zahlung von 1000€ und dann einfaches “besenrein“ quasi aufgedrängt. Er führte irgendein abgeschlossenes Verfahren an, dass der Mieter trotz der eigens gewählten Herstellung des Urzustandes (Streichen etc.) aufgrund der geplanten Sanierung der Wohnung, dieser Urzustand “Quatsch“ war und er dennoch irgendwie/irgendwas zahlen musste...
Titel: Re: Mietrecht
Beitrag von: 0815-Mulle am 03. August 2017, 10:50:25
OK genau andersherum ... crank
Titel: Re: Mietrecht
Beitrag von: Sascha am 03. August 2017, 10:52:44
Guter Versuch der HV.

Aber gegen geltendes Recht im Mietvertrag haben Sie keine chance, aber versuchen kann man es ja mal....
Titel: Re: Mietrecht
Beitrag von: Rauschi am 03. August 2017, 10:53:58
Es geht darum,
dass die ich gerne die Wohnung in den Urzustand versetzen will, da ich vom Vormieter gewisse Einbauten übernommen habe. Der Vermieter (Genossenschaft) will die Wohnung nach mir sanieren, die Elektrik muss nach gewisser Zeit wohl getauscht bzw neu gemacht werden. Der Vermieter hat mir die Zahlung von 1000€ und dann einfaches “besenrein“ quasi aufgedrängt. Er führte irgendein abgeschlossenes Verfahren an, dass der Mieter trotz der eigens gewählten Herstellung des Urzustandes (Streichen etc.) aufgrund der geplanten Sanierung der Wohnung, dieser Urzustand “Quatsch“ war und er dennoch irgendwie/irgendwas zahlen musste...

Wie lange hast du da gewohnt ? Er kann dir nicht einfach 1000€ für die Sanierung in Rechnung stellen für Elektrik und so ..
Titel: Re: Mietrecht
Beitrag von: Flamy am 03. August 2017, 11:01:45
3Jahre wohnte ich in der Wohnung.
Es sind halt paar Einbauten drin, wie eigene Küchenschränke, (Falt)Türen als Verschönerung vor Ablageflächen die sonst offen wären wzB Vorratskammer etc.... alles, was sich wieder abbauen/abmontieren lässt.
es ist halt die frage, ob er mir als vermieter angesichts deren elektromodernisierung ein eigene wiederherstellung untersagen kann/darf.
Titel: Re: Mietrecht
Beitrag von: Sir Miles am 03. August 2017, 11:54:48
Aus dem Mietrechtslexikon von 2016:

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Sinnlose Schönheitsreparaturen

Häufig sind die Schönheitsreparaturen des Mieters bei Auszug sinnlos, da der Vermieter ohnehin die Wohnung oder das Umbauen oder vollständig modernisieren möchte. Dazu hat die Rechtsprechung zum Mietrecht folgende Grundsätze erarbeitet:
Nimmt der Mieter die geschuldete Endrenovierung vor, obwohl ihm der Vermieter angezeigt hat, dass dies infolge Umbaus überflüssig ist, so hat der Vermieter gleichwohl einen Anspruch auf Erstattung ersparter bzw. nutzlos aufgewendeter Kosten für die Endrenovierung. In diesem Fall wollte der Mieter einen entsprechenden Ausgleichsbetrag nicht leisten, mit der Begründung, er habe trotz der Anzeige des Vermieters, dass dieser Umbauarbeiten beabsichtige, welche die Schönheitsreparaturen zerstören, gleichwohl Schönheitsreparaturen durchgeführt. Nach Auffassung des OLG Oldenburg greift dieser Einwand nicht durch. OLG Oldenburg, Urteil vom 14.01.2000 13 U 66/99 = NZM 2000, 828

Führt der Vermieter Maßnahmen, z.B. einen Umbau durch, wodurch etwa vom Mieter geschuldete Schönheitsreparaturen zerstört bzw. sinnlos werden, entfällt eine entsprechende Verpflichtung des Mieters. Allerdings schuldet der Mieter – im Wege ergänzender Vertragsauslegung – Geldersatz. Dieser Anspruch ist der Höhe nach durch die Kosten begrenzt, die der Mieter ohne die Umbaumaßnahmen hätte aufwenden müssen; andererseits ist er insoweit zu kürzen, als durch den Umbau Renovierungsaufwand entfallen ist, etwa infolge einer umbaubedingten Verkleinerung der Wohnfläche. Auf diese Weise erhält der Vermieter nicht mehr, als ihm vertraglich zusteht, und der Mieter hat nicht mehr zu leisten als das, wozu er sich vertraglich verpflichtet hat. (BGH NJW 1985, 480, bestätigt durch BGH Urteil vom 20.10.2004 VII ZR 378/03; OLG Düsseldorf ZMR 1988, 96). Die Eigenleistungen des Mieters (Arbeitszeit) bleiben dabei außer Ansatz.

Der Mieter hat dem Vermieter in diesen Fällen den Betrag zu bezahlen, den er spart, weil die Schönheitsreparaturen wegen der beabsichtigten Umbaumaßnahmen des Vermieters überflüssig werden, er muss auch dann zu zahlen, wenn der Vermieter dem Mieter anzeigt, dass er Umbaumaßnahmen beabsichtige, dieser aber gleichwohl Schönheitsreparaturen durchführt. Der Anspruch des Vermieter auf Durchführung von Schönheitsreparaturen durch den Mieter wandelt sich in einen Geldersatzanspruch. Hätte der Mieter die Arbeiten in Eigenleistung bzw. durch Verwandte oder Bekannte durchgeführt (das kann ihm im Mietvertrag nicht wirksam untersagt werden!) so muss er neben den Kosten für das notwendige Material nur den Betrag entrichten, den er für die Arbeitsleistung hätte aufwenden müssen. (BGH WM 50, 2005)

Mietrecht 02 – 2016 Mietrechtslexikon


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Du willst die eigene Wiederherstellung bzw. die Versetzung in den Urzustand der Wohnung selbst durchführen, um Kosten zu sparen oder um die einzelnen Einbauten mitzunehmen?
So wie ich das aus dem Mietrechstslexikon lese, ist es so, dass er mit der Sanierung, wenn er sie angesagt hatte (!), deine Schönheitsreperatur bzw. Urzustand-Versetzung nichtig gemacht hat und somit eine Ausgleichzahlung verlangen kann. Weil sei unnötig war und du somit Gelb/Zeit gespart hättest.
Die Höhe der Kosten ergibt sich aus der Höhe der Kosten für die Schönheitsreperatur, falls ich das richtig gelesen habe:

"Dieser Anspruch ist der Höhe nach durch die Kosten begrenzt, die der Mieter ohne die Umbaumaßnahmen hätte aufwenden müssen; andererseits ist er insoweit zu kürzen, als durch den Umbau Renovierungsaufwand entfallen ist, etwa infolge einer umbaubedingten Verkleinerung der Wohnfläche."

Ob er sie dir untersagen kann, weiß ich nicht.
Titel: Re: Mietrecht
Beitrag von: Sir Miles am 03. August 2017, 11:56:21
Sorry, falls das am Thema vorbei geht. :peace:
Titel: Re: Mietrecht
Beitrag von: Flamy am 03. August 2017, 12:12:05
klingt schon erhellend. hier ist dann die frage nach den kosten. mir gehts darum, dass ich nicht diese summe von 1000€ zu zahlen bereit bin, da ichs ja theoretisch viel günstiger selbst wieder hätte in den urzustand bringen kann. diese 1000€ sind ja quasi der maximalbetrag für meine m²
Titel: Re: Mietrecht
Beitrag von: Sascha am 03. August 2017, 12:16:56
Ich würde es aussitzen.
Titel: Re: Mietrecht
Beitrag von: Sir Miles am 03. August 2017, 12:18:02
Mir erscheinen 1000 Euro auch zu hoch. Ob deinen Einsatz untersagen kann und was du dafür zahlen musst, es nicht zu dürfen, steht, glaube ich, hier:

"Hätte der Mieter die Arbeiten in Eigenleistung bzw. durch Verwandte oder Bekannte durchgeführt (das kann ihm im Mietvertrag nicht wirksam untersagt werden!) so muss er neben den Kosten für das notwendige Material nur den Betrag entrichten, den er für die Arbeitsleistung hätte aufwenden müssen."

Er kann es dir also nicht wirklich untersagen, denke ich.

Bist du im Mieterschutzbund? Die beraten auch vorab telefonisch Nichtmitglieder. Und es ist nicht wirklich teuer, da einzusteigen.
Titel: Re: Mietrecht
Beitrag von: MacBluePerry am 03. August 2017, 12:20:25
Da der Vermieter eine Sanierung der Elektrik machen möchte und die eigene Urzustandssetzung damit hinfällig wäre oder unnötig werden würde solltest du vielleicht doch den Mieterschutzbund mal anhauen oder nen Anwalt . 1000€ sind nun mal nicht ein kleiner Betrag .
Titel: Re: Mietrecht
Beitrag von: Sir Miles am 03. August 2017, 12:21:45
So seh ich's auch.
Titel: Re: Mietrecht
Beitrag von: Flamy am 03. August 2017, 22:32:49
ja das wird auch mein nächster gang sein - mieterschutzbund bzw mieterverein...
Titel: Re: Mietrecht
Beitrag von: Sir Miles am 04. August 2017, 13:23:31
Du könntest mal Bescheid gebe, was rauskommt oder wie du vorgegangen bist. Würde mich sehr interessieren.
Titel: Re: Mietrecht
Beitrag von: Flamy am 06. August 2017, 16:43:08
Ich bin mir auch noch nicht 1000%tig klar was jetzt der absolut richtige Schritte wären aber einfach so hinnehmen werde ich es nicht.
Die Vereine bzw. Mieterschutzbund sind ein wenig problematisch, oftmals helfen die erst, wenn man vorher an die 3Monate schon Mitglied war :rolleyes:
Beim Verbraucherschutz habe ich jetzt bald einen Termin, die Vereine muss ich wohl erst alle abklappern bzw abtelefonieren :/
Titel: Re: Mietrecht
Beitrag von: Flamy am 08. Oktober 2017, 13:20:37
Nach vehementen Ablehnen der Summe und Einreichung eines Kostenvoranschlags einer Fachfirma (416€), erkannte die Genossenschaft zwar die Summe an, jedoch wollte sie wegen anderen Arbeiten mehr (700€). Dies wurde von mir im einem erneutenn Schreiben wieder abgelehnt. Keine Reaktion, am Tag der Schlüsselübergabe kam der Herr erst nicht, angerufen und kam dann verwundert doch (Angeblich anderer Tag). Schlussendlich auf 500€ geeinigt. Klar, immer noch nicht wenig aber so binbich die Wohnung los und man sieht, hätte ich mich nicht gewährt und die 1000€ überwiesen, wären die jetzt weg...
Titel: Re: Mietrecht
Beitrag von: Bombali am 08. Oktober 2017, 15:13:50
Bin auch gerade zum x-ten mal umgezogen. Aber dein beschriebenen Problem hab ich auch nach zweimal lesen nicht verstanden, ich Versuchs nochmal  ....
Titel: Re: Mietrecht
Beitrag von: Bombali am 08. Oktober 2017, 15:22:56
Es geht darum,
dass die ich gerne die Wohnung in den Urzustand versetzen will, da ich vom Vormieter gewisse Einbauten übernommen habe. Der Vermieter (Genossenschaft) will die Wohnung nach mir sanieren, die Elektrik muss nach gewisser Zeit wohl getauscht bzw neu gemacht werden. Der Vermieter hat mir die Zahlung von 1000€ und dann einfaches “besenrein“ quasi aufgedrängt. Er führte irgendein abgeschlossenes Verfahren an, dass der Mieter trotz der eigens gewählten Herstellung des Urzustandes (Streichen etc.) aufgrund der geplanten Sanierung der Wohnung, dieser Urzustand “Quatsch“ war und er dennoch irgendwie/irgendwas zahlen musste...

Ich hab es jetzt viermal gelesen und wenn es nur um den Urzustand geht, dann heißt das doch alles raus und besenrein ?? So wird eine Wohnung normal übergeben. Gut Streichen ist alle paar Jahre angesagt, aber was übersehen oder verstehe ich nicht .... ?
Titel: Re: Mietrecht
Beitrag von: Sir Miles am 09. Oktober 2017, 11:19:28
Es geht darum, dass das Urzustandversetzen unnötig war und durch den Vermieter übernommen wurde. Da er es vorab angekündigt hat, musste Flamy etwas von den Kosten übernehmen, da der Vermieter ja die Urzustandsversetzung übernommen hatte.

Es klingt gut, Flamy. Die Hälfte und du bist in der Nähe des Kostenvoranschlags der Fachfirma, hast somit keine utopische, sondern eine realistische Summe gezahlt.
Titel: Re: Mietrecht
Beitrag von: Bombali am 09. Oktober 2017, 15:17:30
Ich denke er wollte die Sachen eh ausbauen ? Wenn nicht, kann der Vermieter das natürlich verlangen, aber nicht einfach selbst machen und Geld verlangen. Der Urzustand befindet sich im Vertrag. Von Vormieter übernommene Sachen gehören normal nicht in die Mietsache
Titel: Re: Mietrecht
Beitrag von: Flamy am 09. Oktober 2017, 16:52:13
Ja eine Sanierung der Wohnung (neue elektrische Leitungen in jedem Raum, Bad komplett fliesen etc). Das Vorhaben wurde von der Genossenschaft angekündigt, so dass etwaige gemachte Schönheitsreparaturen unnötig/hinfällig gewesen wären. So kann die Genossenschaft nach neuester Rechtsprechung halt einen Ausgleich für “nicht durchgeführte“ Schönheitsreparaturen verlangen, die ich hätte machen müssen (Rückbau, Tapezieren etc.)...
Jedenfalls hat sich damit die Sache erledigt und ich habe den Kopf für andere Dinge.
Titel: Re: Mietrecht
Beitrag von: Bombali am 09. Oktober 2017, 17:09:18
Ja, aber ich verstehe nicht. Man macht doch eine Vorabnahme, wo dir genau erzählt wird was zu tun ist ?
Titel: Re: Mietrecht
Beitrag von: Chagal am 06. Juni 2023, 22:55:13
Ich muss leider mal diesen Thread entstauben

Folgender Sachverhalt:

Wir haben zum 1.7. einen Mietvertrag für unsere neue Wohnung unterschrieben, durch den vorzeitigen Auszug des Vormieters haben wir bereits die Schlüssel, die Juni-Miete läuft noch über den bisherigen Mieter. Da wir nach Rücksprache (und dadurch, dass wir dadurch früher in die Wohnung konnten) selbst renovieren, haben wir vor ein paar Tagen angefangen, die Tapeten im Wohnzimmer zu entfernen. Schnell haben wir im Bereich der Fenster in der Ecke Schwarzschimmel entdeckt und daraufhin erstmal alles im Wohnzimmer gestoppt. Unserer Auffassung nach ist hier die Hausverwaltung in der Pflicht, die komplette Sanierung des Wohnzimmers vornehmen zu lassen. Jetzt sollen wir jedoch seitens der Hausverwaltung die restlichen Tapeten selbst entfernen, da "wir ja damit angefangen haben und das fertigmachen müssten". Ich bin kein Experte, aber Schwarzschimmel ist meines Wissens nicht ganz ungefährlich, zumal meine Freundin an Asthma leidet.

Die Herkunft des Schimmels ist bisweilen bekannt, da in der Ecke vor 8 Jahren ein Rohrbruch vorkam, allerdings haben nach der Sanierung seitdem alle Mieter Tapete über Tapete drübertapeziert (wir hatten 3 Lagen Tapete entfernt)

Jetzt die Frage - sofern mit das jemand beantworten kann. Sind wir in der Pflicht, die Tapeten restlos im Raum zu entfernen, damit die Hausverwaltung vom gesamten Raum Fotos aufnehmen kann, um diese an die Inhaberschaft zu schicken?
Titel: Re: Mietrecht
Beitrag von: PunisherQ!! am 07. Juni 2023, 01:02:08
Bin kein Profi im Mietrecht, aber hier liegt für mich ein klarer Fall vor. Natürlich nicht ! Ich frage mich eher wie man damit durchkommt diese gesundheitsschädliche Wohnung zu vermieten. Das grenzt ja schon an kriminelles Verhalten  ........
Titel: Re: Mietrecht
Beitrag von: Chagal am 07. Juni 2023, 01:29:44
Bin kein Profi im Mietrecht, aber hier liegt für mich ein klarer Fall vor. Natürlich nicht ! Ich frage mich eher wie man damit durchkommt diese gesundheitsschädliche Wohnung zu vermieten. Das grenzt ja schon an kriminelles Verhalten  ........

Ja nee, das alles soll ja schon behoben werden, bevor wir einziehen. Wir haben das ganze nur beim Renovieren entdeckt, die Hausverwaltung hatte dementsprechend keine Ahnung, was da unter 3 Lagen Tapete gelauert hatte.
Titel: Re: Mietrecht
Beitrag von: MacBluePerry am 07. Juni 2023, 04:20:32
Ich vermiete ja selber . Da du jetzt angefangen hast vorm Beginn des Vertrages die Tapeten runter zu nehmen, kann er tatsächlich verlangen das du die Aufgabe beendest. Du kannst dich natürlich quer stellen und das der HV aufdrücken, würde jedoch einen faden Beigeschmack mit sich bringen. Schwarzschimmel ist aber auch ein Mietmangel und kann jederzeit Mietminderung oder gar eine fristlose Kündigung seitens Mieter nach sich ziehen. Ich würde es an deiner Stelle so machen:

Macht die Tapeten ab, macht Fotos und lasst die Mängel beheben. Nehmt das aber dennoch im Vorabnaheme-Protokoll mit auf das sich an der Stelle Schwarzschimmel gebildet hatte und schaut vielleicht auch ob sich der in anderen Räumen auch vorkommt. Damit ihr weiterhin einen Anspruch darauf habt falls dieser wiederkommt . Klar kann es am Mieter liegen , kann aber auch ein baulicher Fehler sein. Ihr solltest vielleicht auch mal , falls ihr ein Gerät dafür habt, die Wandfeuchtigkeit messen.

Kosten müsstest ihr dafür allerdings selbst tragen da euer Vertrag wie gesagt erst ab 1.7. beginnt und ihr nur "geduldet" seid dort ein paar Arbeiten vorweg zu erledigen.

Hier solltet ihr euch vielleicht mit der HV auf eine Kompromiss-Lösung einigen.

Ich hoffe ich konnte euch ein wenig weiterhelfen  :bia:
Titel: Re: Mietrecht
Beitrag von: bodo09 am 07. Juni 2023, 04:27:09
Hey Chagal.. In diesem Fall muss der Vermieter die Wohnung sanieren/lassen.. Auch kann der Vermieter hergehen und sich das Geld vom Vormieter wieder holen, oder zumindest teilweise, da nicht ordnungsgemäß die Wohnung gelüftet wurde..

Nach dem Rohrbruch hätte der Vormieter aber auch schon den Schimmel melden müssen.. Aber hier kenne ich die Sachlage ja nicht..  :peace:

 



Titel: Re: Mietrecht
Beitrag von: Chagal am 07. Juni 2023, 10:58:37
Ich vermiete ja selber . Da du jetzt angefangen hast vorm Beginn des Vertrages die Tapeten runter zu nehmen, kann er tatsächlich verlangen das du die Aufgabe beendest. Du kannst dich natürlich quer stellen und das der HV aufdrücken, würde jedoch einen faden Beigeschmack mit sich bringen. Schwarzschimmel ist aber auch ein Mietmangel und kann jederzeit Mietminderung oder gar eine fristlose Kündigung seitens Mieter nach sich ziehen. Ich würde es an deiner Stelle so machen:

Macht die Tapeten ab, macht Fotos und lasst die Mängel beheben. Nehmt das aber dennoch im Vorabnaheme-Protokoll mit auf das sich an der Stelle Schwarzschimmel gebildet hatte und schaut vielleicht auch ob sich der in anderen Räumen auch vorkommt. Damit ihr weiterhin einen Anspruch darauf habt falls dieser wiederkommt . Klar kann es am Mieter liegen , kann aber auch ein baulicher Fehler sein. Ihr solltest vielleicht auch mal , falls ihr ein Gerät dafür habt, die Wandfeuchtigkeit messen.

Kosten müsstest ihr dafür allerdings selbst tragen da euer Vertrag wie gesagt erst ab 1.7. beginnt und ihr nur "geduldet" seid dort ein paar Arbeiten vorweg zu erledigen.

Hier solltet ihr euch vielleicht mit der HV auf eine Kompromiss-Lösung einigen.

Ich hoffe ich konnte euch ein wenig weiterhelfen  :bia:

Danke dir. In anderen Räumen wird nichts vorkommen, da die besagten Rohre genau in dieser betroffenen Ecke außen verlaufen. Fotos vom Jetzt-Zustand und nach der Behebung werden wir auf jeden Fall dokumentieren und ins Übergabe-Protokoll mit aufnehmen lassen.
Titel: Re: Mietrecht
Beitrag von: bodo09 am 07. Juni 2023, 16:15:16
Wer muss Schimmel bei Auszug beseitigen?
Die Bildung von Schimmel wird oftmals erst beim Auszug eines Mieters festgestellt. Dann sind alle Möbel ausgeräumt und kleinste Ecken werden sichtbar. Das Mietrecht bei Schimmel sieht auch hier vor, dass der Mieter auch dann noch zur Verantwortlichkeit gezogen werden kann, wenn der Mietvertrag bereits beendet wurde.25.04.2018

Ok.. das war 2018 und ich habe ein 6 Familien Haus +3 Garagen bis 2010 vermietet. Weiß natürlich nicht, ob sich seither wieder mal was geändert hat.
Titel: Re: Mietrecht
Beitrag von: PunisherQ!! am 07. Juni 2023, 20:57:03
"Die Herkunft des Schimmels ist bisweilen bekannt, da in der Ecke vor 8 Jahren ein Rohrbruch vorkam, allerdings haben nach der Sanierung seitdem alle Mieter Tapete über Tapete drübertapeziert (wir hatten 3 Lagen Tapete entfernt)"

Wenn der Vermieter seitdem das bekannt ist nicht reagiert hat, ist ne Tapete drüber arglistige Täuschung mit Inkaufnahme von Gesundheitsschäden !!!
Titel: Re: Mietrecht
Beitrag von: Chagal am 07. Juni 2023, 22:59:25
"Die Herkunft des Schimmels ist bisweilen bekannt, da in der Ecke vor 8 Jahren ein Rohrbruch vorkam, allerdings haben nach der Sanierung seitdem alle Mieter Tapete über Tapete drübertapeziert (wir hatten 3 Lagen Tapete entfernt)"

Wenn der Vermieter seitdem das bekannt ist nicht reagiert hat, ist ne Tapete drüber arglistige Täuschung mit Inkaufnahme von Gesundheitsschäden !!!

Insofern "bekannt", dass es vor ein paar Jahren in der Wohnung drunter eben so einen Fall gab und die Stelle eben passt. Der Schaden damals wurde in beiden Wohnungen behoben, danach wurde eben immer nur derübertapeziert. Hätten die Vormieter - wie es sich mMn gehört - jeweils die alte Tapete entfernt u. dann erst die Wand tapeziert, wäre das vermutlich schon viel früher aufgefallen.

Wir weden jetzt die restliche Tapete entfernen, der Schimmel wird entfernt (Das wird der Hausmeister erledigen, Vorher- und Nachher-Fotos kommen zum Wohnungsübergabe-Protokol), Wand geschliffen, gespachtelt.. und dann toi toi toi.. Werden uns auf jeden Fall ein Messgerät für Wandfeuchtigkeit zulegen und das beobachten.
Titel: Re: Mietrecht
Beitrag von: PunisherQ!! am 08. Juni 2023, 06:48:42
Meiner Meinung nach ist es nicht Aufgabe des Mieters, eine Wohnung zu renovieren und ist nur bei Fahrlässigkeit haftbar,  nicht aber bei normaler Abnutzung. Und es klingt ja auch durch, dass bei dem Wasserschaden nicht ordentlich vom Vermieter nachkontrolliert wurde. Woher soll ich in meiner Wohnung wissen, wenn es benachbarte einen Schaden gab, der seit Jahren Schimmel unter meiner Tapete verursacht. Für dich nicht so interessant wie für die Vormieter ..... jedenfalls wird es ja jetzt hoffentlich ganz behoben, wo sich mir noch die Frage stellt wie ? Vom Maler und mit Schimmelentferner reicht sicher nicht aus .... :konfus:
Titel: Re: Mietrecht
Beitrag von: Sascha am 08. Juni 2023, 20:27:37
Moin,

also wenn es Schwarzschimmel ist und es definitiv vom Wasserrohbruch kommt, dann ist es ein Versicherungs(folge)schaden und der Vermieter muss dies über die Versicherung melden und beheben lassen.

Theoretisch seid ihr noch keine Mieter und daher muss es der Vormieter machen.

Gab es schon eine Abnahme- Vorababnahme durch die Hausverwaltung?
Titel: Re: Mietrecht
Beitrag von: NewWayOut am 09. Juni 2023, 10:15:43
Ich vermiete ja selber . Da du jetzt angefangen hast vorm Beginn des Vertrages die Tapeten runter zu nehmen, kann er tatsächlich verlangen das du die Aufgabe beendest. Du kannst dich natürlich quer stellen und das der HV aufdrücken, würde jedoch einen faden Beigeschmack mit sich bringen.

...

Verlangen kann der Vermieter alles. Ob das dann aber auch richtig ist, sei mal dahin gestellt.
Faden Beigeschmack könnte es haben und die HV wäre vielleicht nicht so begeistert, aber aus rechtlicher Sicht ist Chagal hier zu 100% nicht verpflichtet, die Tapeten weiter abzumachen. Da ist es auch egal, ob er damit schon angefangen hat, da der Schimmelschaden nicht durch ihn verursacht wurde und er noch kein gültiges Mietverhältnis hat. Wenn er es macht, dann wäre das eher auf Kulanzebene. Entweder Vormieter oder Hausverwaltung (bzw deren Gebäudeversicherung, wenn es wirklich auf den damaligen Schaden zurückzuführen ist) stehen hier eigentlich in der Pflicht, auch bei der weiteren Entfernung der Tapete.

Wichtig wäre jetzt natürlich auch, nachzugucken, wie feucht die Wände auf Höhe des Schimmelschadens aktuell noch sind. Sonst kommt da nach der Schimmelentfernung im schlimmsten Fall immer wieder was durch. Aber das und alle weiteren Arbeiten zur Beseitigung und Schimmelschadens ist Aufgabe des Vermieters! Da habt ihr keine Kosten auf euch zu nehmen.