Neuregelung der Urlaubsvertretung
Folgende Bestimmung hat mit Berechnung des ZATs 65 der Saison 15 ihre Gültigkeit:
Was darf eine UV:
- Training umstellen
- Aufstellungen machen
- Jugendspieler/amateure hochziehen
- Stadion ausbauen, wenn dies gewünscht wird und im UV Forum gepostet wurde
- Stadionumfeld ausbauen wenn dies gewünscht wird und im UV Forum gepostet wurde
- Verträge nachverhandeln - sofern gewünscht und im UV forum gepostet
- FSS ausmachen
Was darf eine UV NICHT:
- Spieler verkaufen/kaufen auch nicht über SV
- Verein sportlich/wirtschaftlich bewußt schädigen
- immer nur eine UV gleichzeitig
- UV niemals länger als 30Tage, dann muss eine neue benannt werden
Die Einstellungen einer UV, fallen in den Bereich der Vertrauensbasis, wird durch die UV ein Schaden am Verein verursacht übermimmt die Spielleitung keine Verantwortung
Eine UV muß mindestens 24 Stunden vorher angemeldet werden und darf nur vollzogen werden, wenn ein Mod diese genehmigt hat.
Eine Ergänzung der Ingameregeln unter Punkt 6.8 Urlaubsvertretung erfolgt noch bzw. die Verlautbarung in den Ingame-News (Startseite)