Da ich aktuell wenig Zeit habe nur kurz:
es scheint so zu sein, dass bei kürzerer angebotener Vertragslaufzeit als gewünscht, das Wunschgehalt sich durchaus beträchtlich erhöht - je nachdem wie groß die Differenz zwischen den Vertragslaufzeiten ist.
Eine Unterschied von 30 ZATs bewirkt in etwa eine Erhöhung von 10% beim Wunschgehalt.
Beim neuen Wunschgehalt müsste dann wieder mit 0,9 gerechnet werden bzgl. Mindestgehalt...