Autor Thema: Vertragsverhandlungen bei Missachtung der Wunschlaufzeit  (Gelesen 2680 mal)

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Offline Hermi

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Wenn mein Spieler seinen Vertrag auf 135 Zats verlängern will, ich ihm aber nur 70 Zats anbiete, welches minimale Gehalt muss ich ihm dann hinsichtlich seines Wunschgehalts bieten, damit er annimmt?

Als Beispiel nehmen wir meinen Stürmer Valentin Rasani bei einem Wunschgehalts von, sagen wir Mal 760.000 KSM$ bei einer Wunschlaufzeit von 135 Zats.

Vielen Dank! :peace:

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DragonMarc

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Re: Vertragsverhandlungen bei Missachtung der Wunschlaufzeit
« Antwort #1 am: 04. Juni 2017, 23:54:47 »
Das Gehaltsgebot richtet sich nach der Stärke, also musst du mindestens 90% vom Wunschgehalt bieten.



Neue Gehaltsregeln ab Saison 31

Bei Vertragsverlängerungen oder Spielerverpflichtungen muss in Zukunft (je nach Stärke)
mindestens zwischen 65% und 90% des Wunschgehaltes des Spielers geboten werden.

  • 90% bei einer Spielerstärke von 90≥
  • 89% bei einer Spielerstärke von 89
  • 88% bei einer Spielerstärke von 88
  • ...
  • 66% bei einer Spielerstärke von 66
  • 65% bei einer Spielerstärke von 65≤

Offline Hermi

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Re: Vertragsverhandlungen bei Missachtung der Wunschlaufzeit
« Antwort #2 am: 05. Juni 2017, 08:16:27 »
Soll heißen, dass die Laufzeit irrelevant ist? :juggle:

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Offline 0815-Mulle

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Re: Vertragsverhandlungen bei Missachtung der Wunschlaufzeit
« Antwort #3 am: 05. Juni 2017, 09:27:52 »
Eine "eigene" Laufzeit hat v.a. Einfluss auf den Moralabzug.
Zitat
Sollten Sie die Wünsche des Spielers nicht erfüllen wollen, kann der Spieler eine Bedenkzeit von 96 Stunden einfordern. In dieser Zeit entscheidet sich der Spieler, ob er den angebotenen Vertrag annehmen wird.

Wenn du Wunschlaufzeit nimmst, dann sind die 90% deine Vorgabe für er nimmt auf jeden Fall an.
Aus meiner Sicht hast du dies nicht mehr, wenn du die Wunschlaufzeit editierst ...

@Tim:
Magst du diese Sicht bitte bestätigen oder korrigieren?
(bist doch heute eh on^^)
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Offline Hermi

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Re: Vertragsverhandlungen bei Missachtung der Wunschlaufzeit
« Antwort #4 am: 06. Juni 2017, 07:40:16 »
Sobald das bestätigt ist, verlängern ich die Verträge. :)

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Offline Hermi

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Re: Vertragsverhandlungen bei Missachtung der Wunschlaufzeit
« Antwort #5 am: 09. Juni 2017, 10:46:24 »
Der erste Vertrag wurde abgelehnt! :geschockt:
Ich habe mehr als 90% des Wunschgehalts, aber eine kürzere Laufzeit angeboten.
Hoffe, dass andere Spieler die Angebote annehmen werden... da muss man mehr Transparenz reinbringen.  :juggle:

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Offline 0815-Mulle

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Re: Vertragsverhandlungen bei Missachtung der Wunschlaufzeit
« Antwort #6 am: 09. Juni 2017, 10:55:27 »
Es gibt halt keine "Annahmegarantie", wenn du die Wunschlaufzeit veränderst.

PS: Siehe pepe ^^
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Offline Hermi

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Re: Vertragsverhandlungen bei Missachtung der Wunschlaufzeit
« Antwort #7 am: 09. Juni 2017, 11:19:38 »
Ich hätte gerne ein paar Richtlinien. So stocher ich nur im Dunkeln und hab jetzt unter Umständen sogar einige Spieler verloren. :wall:

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Offline 0815-Mulle

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Re: Vertragsverhandlungen bei Missachtung der Wunschlaufzeit
« Antwort #8 am: 09. Juni 2017, 11:42:08 »
Ungeduld ist eben keine Tugend  :scherzkeks:
Sobald das bestätigt ist, verlängern ich die Verträge. :)

Aber verstehe deinen Standpunkt dennoch ganz gut ... auch wenn ich aus obigen Grund denke "selbst schuld"  :)

*ich schiebe mal rüber, falls es unterging*
« Letzte Änderung: 09. Juni 2017, 11:43:43 von 0815-Mulle »
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Offline Tim

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Re: Vertragsverhandlungen bei Missachtung der Wunschlaufzeit
« Antwort #9 am: 09. Juni 2017, 12:45:20 »
Da ich aktuell wenig Zeit habe nur kurz:
es scheint so zu sein, dass bei kürzerer angebotener Vertragslaufzeit als gewünscht, das Wunschgehalt sich durchaus beträchtlich erhöht - je nachdem wie groß die Differenz zwischen den Vertragslaufzeiten ist.
Eine Unterschied von 30 ZATs bewirkt in etwa eine Erhöhung von 10% beim Wunschgehalt.

Beim neuen Wunschgehalt müsste dann wieder mit 0,9 gerechnet werden bzgl. Mindestgehalt...