03.05.2007 - 17:56
100.000 Euro Strafe und Spiel vor leeren Stehrängen
Das Sportgericht des DFB hat den F.C. Hansa Rostock wegen mangelnden Schutzes des Schiedsrichters, der Schiedsrichterassistenten und des Gegners und wegen eines unsportlichen Verhaltens verurteilt, das nächste Heimspiel unter Schließung sämtlicher Stehplatzbereiche auszutragen. Darüber hinaus wird gegen den F.C. Hansa eine Geldstrafe in Höhe von 100.000 Euro verhängt. Zudem werden dem F.C. Hansa folgende Auflagen erteilt:
a) Der Kartenverkauf für das Heimspiel gegen TuS Koblenz am 6. Mai ist seit dem 3. Mai, 09.00 Uhr, sowohl in Rostock als auch in Koblenz eingestellt.
b) Die Inhaber von bisher gekauften Stehplatzkarten werden auf Tribünenplätze umgesetzt, die besonderer Überwachung unterliegen.
c) Inhaber der an Anhänger von TuS Koblenz verkauften Karten im Stehplatzbereich werden im Tribünenbereich so platziert, dass die Sicherheit gewährleistet ist.
Da auch am Spieltag die Stadionkassen nicht mehr geöffnet werden, bittet der F.C. Hansa alle Anhänger, die nicht im Besitz einer Eintrittskarte sind, am Sonntag nicht anzureisen.
„Der F.C. Hansa hat dem Urteil nicht zuletzt deshalb zugestimmt, weil ganz klar die Verantwortung beider Vereine für diese schändlichen Vorfälle unterstrichen wird. Außerdem war es das Ziel der leitenden Organe, vor dem jetzt in seine entscheidende Phase gehenden Aufstiegskampf jegliche Belastung von unserer Mannschaft fernzuhalten“, äußerte sich der Aufsichtsratsvorsitzende des F.C. Hansa Prof. Dr. Horst Klinkmann zu dem Urteil.