Autor Thema: Service für User - Sozialversicherung  (Gelesen 3353 mal)

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Offline Nelsinco Muntz

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Service für User - Sozialversicherung
« am: 21. August 2011, 14:11:03 »
Hi an alle,

ich biete an mehreren Stellen in Düsseldorf kostenlose Beratung zum Thema Sozialversicheung an (insbesondere Krankenversicherung)

Das möchste ich auch euch gerne anbieten.

Wenn ihr Probleme mit eurer Krankenkasse habt oder generelle Fragen zu Leistungsanspruch oder einfach aml einen Rat zu diesem Thema braucht schriebt mir.

Alle Angaben werden natürlich höchstvertraulich behandelt. Daher ist es natürlich auch euch überlassen, ob ihr es hier öffentlcih schriebt (Antworten bekommt ihr in persönlich bezogenen Fällen trotzdem privat)
oder ob ihr euer Anliegen direkt privat schreibt.

Ich selber bin in einer Ausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten und bekomm von vielen STellen mit, dass Krankenkassen oft versuchen Leistungen abzuwimmeln.

Also wenn ihr was habt schluckt es nicht runter sonder fragt ;)

LG

euer

Nelsinco

Juve_fan

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Re:Service für User - Sozialversicherung
« Antwort #1 am: 22. August 2011, 09:08:49 »
Darf man fragen, bei welcher KV du deine Ausbildung machst?

In welchem Ausbildungsjahr bist du denn gerade?

Offline Nelsinco Muntz

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Re:Service für User - Sozialversicherung
« Antwort #2 am: 22. August 2011, 15:00:19 »
wo ich genau bin möchte ich hier nicht sagen, da ich KEINE Werbearbeit betreiben möchte sondern nur helfen will.

Ich bin im 3. Lehrjahr und habe im Mai meine Abschlussprüfung

Zwischenprüfung ist mit der Gesamtnote gut abgeschlossen ;)
« Letzte Änderung: 19. Dezember 2011, 21:23:05 von Nelsinco Muntz »

Offline Nelsinco Muntz

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Re:Service für User - Sozialversicherung
« Antwort #3 am: 26. August 2011, 15:57:26 »
und mal up ;)

Offline Nelsinco Muntz

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Re:Service für User - Sozialversicherung
« Antwort #4 am: 02. September 2011, 16:40:46 »
EIn User fragte mich:

darf meine Krankenkasse von mir verlangen, eine Schweigepflichtentbindung für meinen Hausarzt zu unterschreiben?

Jain, man kann dazu natürlich niemanden zwingen. Aber im SGB (Sozialgesetzbuch), an das sich alle Kassen halten müssen gibt es einen Parapraphen, der besagt dass der Versicherte mitwirken muss (Mitwirkungspflicht). In manchen Bereichen der Krankenkasse (wie z.bsp. Krankengeld oder Antrag auf Reha / Kur) benötigt die Krankenkasse bzw der MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) medizinische Unterlagen um den Fall zu beurteilen.

--> Mit der Entbindung der Schweigepflicht wird das Prozedere beschleunigt und es kann schneller entschieden werden! <--

Ohne diese Unterlagen, kann es sein, dass manche Leistungen daher abgelehnt werden MÜSSEN.

Daher sollte man in manchen Fällen so eine Schweigepflichtentbindung unterschreiben.  
« Letzte Änderung: 02. September 2011, 18:59:31 von Nelsinco Muntz »

Offline Nelsinco Muntz

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Re:Service für User - Sozialversicherung
« Antwort #5 am: 18. November 2011, 19:52:14 »
weil aktuell noch mal fragen rein kamen noch mal up ;)


Offline Nelsinco Muntz

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Re:Service für User - Sozialversicherung
« Antwort #6 am: 18. November 2011, 20:04:47 »
Aus aktuellem Anlass....


!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Seit dem 01.04.2007 muss jeder Bürger der seinen Wohnsitz innerhalb Deutschlands hat, versichert sein. Dennoch gibt es viele Menschen, die derzeit nicht versichert sind. An Diese richten sich folgende Zeilen:

Es war häufig der Fall, dass sich viele Leute die versicherungsfrei waren (also die Entscheidung hatten sich privat oder freiwillig gesetzlich zu versichern),
  • weil sie über einer gewissen Grenze verdienen oder
  • keine Beschäftigung über 400€ [edit: ab 01.01.2013 450€] haben oder
  • keinen Anspruch auf ALG I oder II haben

GAR NICHT VERSICHERT HABEN, um die Beiträge zu sparen. Deren Idee war grundsätzlich, sich nur zu versichern, wenn etwas ansteht (Krankenhaus o.Ä.)

VORSICHT: Kommt das heraus (und das wird es im erstfall) muss eine Versicherung rückwirkend zum Anschluss der letzten Versicherung erfolgen. Wenn noch nie eine Versicherung bestand oder sie vor dem 01.04.2007 endet, muss eine Mitgliedschaft rückwirkend zum 01.04.2007 erklärt werden.

Hier besteht keine Wahl des Versicherten. Die Versicherung muss bei der letzten Krankenkasse durchgeführt werden. Natürlich muss man dann acuh seit dem 01.04.2007 die Beiträge nachzahlen!!!! Das kann sich schnell auf über 8000,00 EUR belaufen!!!

Solltet einer von Euch derzeit nicht Krankenversichert sein, sprecht SCHNELL mit eurer Krankenkasse!!! Bei Fragen stehe ich euch bereit.


LG

Nelsinco  

!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

« Letzte Änderung: 20. Januar 2013, 15:17:53 von Nelsinco Muntz »

Offline Vidu

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Re:Service für User - Sozialversicherung
« Antwort #7 am: 18. November 2011, 20:11:08 »
Gibt es gesetzliche Krankenversicherungen die einem zusätzliche Leistungen anbieten wenn man sich freiwillig dort weiterversichert?

Und gibt es eine gesetzliche Höchstgrenze aufgrund derer ich bei einer freiwilligen Versicherung beitragszahlungen entrichten muss, oder richtet sich das nach der Krankenkasse?

vg

Offline Nelsinco Muntz

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Re:Service für User - Sozialversicherung
« Antwort #8 am: 18. November 2011, 20:43:08 »
Gibt es gesetzliche Krankenversicherungen die einem zusätzliche Leistungen anbieten wenn man sich freiwillig dort weiterversichert?

Nein, das ist ihnen verboten. Du erhältst die gleichen Leistungen. Der Vorteil im Gegensatz zur privaten ist unter anderem, dass es keine Gesundheitsprüfung gibt, keine Leistungsausschlüsse und keine Wartezeiten. Außerdem bleiben die Beiträge stabil und richten sich nicht nach dem Alter. Auch die Familienversicherung für Kind und Ehepartner ist kostenlos.

Und gibt es eine gesetzliche Höchstgrenze aufgrund derer ich bei einer freiwilligen Versicherung beitragszahlungen entrichten muss, oder richtet sich das nach der Krankenkasse?

Ja, es werden im Kalenderjahr 2011 maximal von 3712,50€ zur Kranken- und Pflegeversicherung und maximal 5500€ zur Renten und Arbeitslosenversicherung monatlich die Beiträge entrichtet. Das ist gesetzlich vorgeschrieben und bei allen Krankenkassen gleich.

Der Beitrag ist bei allen gleich und auch die Leistungen sind gesetzlich vorgeschrieben und somit zu 95% gleich! Grundlagen sind im SGB V zu finden.
Nur durch Service und Zusatzleistungen (wie private Zusatzwahltarife) unterscheiden sich die Kassen  


vg
« Letzte Änderung: 18. November 2011, 20:43:50 von Nelsinco Muntz »

Offline Vidu

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Re:Service für User - Sozialversicherung
« Antwort #9 am: 18. November 2011, 20:59:34 »
Super, vielen Dank für die Antworten :zustimm:

Hatte irgendwie gehofft mal nen "Vorteil" zu bekommen das ich viel mehr einzahle als die meisten anderen :scherzkeks: aber aufgrund von geplanter Familie bleibt die private "unbezahlbar"

Offline Nelsinco Muntz

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Re:Service für User - Sozialversicherung
« Antwort #10 am: 18. November 2011, 21:03:27 »
vor allem wenn man älter wird ist die gesetzlcihe besser
und ein wechsel von der privaten zurück in die gesetzliche ist nahe zu unmöglich, wenn sich am Status des Versicherungsfreien nichts ändert.

Offline Nelsinco Muntz

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Re:Service für User - Sozialversicherung
« Antwort #11 am: 20. November 2011, 23:12:19 »
Zitat
Bin ich verpflichtet der KrankenKasse (kk) ein Foto zu geben für die neue Krankenkarte?

Ja! Die Krankenkassen MÜSSEN sogar bis Ende 2011 mindestens 10% ihrer Versicherten mit diesen Karten ausgestattet haben, sonst drohen Sanktionen! Man kann sich daher nicht dagegen wehren. Reicht man nie ein Foto ein, könnten die Leistungen eingeschränkt werden. (Fehlende Mitwirkung)

Juve_fan

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Re:Service für User - Sozialversicherung
« Antwort #12 am: 21. November 2011, 09:55:26 »
Gibt es gesetzliche Krankenversicherungen die einem zusätzliche Leistungen anbieten wenn man sich freiwillig dort weiterversichert?

Und gibt es eine gesetzliche Höchstgrenze aufgrund derer ich bei einer freiwilligen Versicherung beitragszahlungen entrichten muss, oder richtet sich das nach der Krankenkasse?

vg

Darf man fragen ob du über der JAE-Grenze liegst oder ob du Selbständig/Beamter/Abgeordneter/ect. bist?

Offline Nelsinco Muntz

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Re:Service für User - Sozialversicherung
« Antwort #13 am: 21. November 2011, 09:56:58 »
Ich habe es falsch verstanden ^^

Lasse es aber für die Allgemeinheit trotzdem mal drin.

Darf die KK mich nach meinem Status (Selbstständiger, Arbeitnehmer, Sozialhilfeempfänger u.s.w.) befragen?


Natürlich das müssen sie sogar. Sie müssen ja überprüfen ob die Versicherung für dich rechtens ist. Einnahmen müssen selbstständige über den Steuererklärungsbescheid jedes Jahr nachweisen. Bei Arbeitnehmern über der JAE (für alle anderen Jahresarbeitentgeltgrenze) muss der Nachweis über Lohnbescheinigungen erfolgen. UNter JAE übermittelt der AG alles von alleine, sowie bei firmenzahlern über JAE (hier zahlt trotzdem wie gewohnt der Arbeitgeber weiter
« Letzte Änderung: 21. November 2011, 10:08:32 von Nelsinco Muntz »

Offline Vidu

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Re:Service für User - Sozialversicherung
« Antwort #14 am: 22. November 2011, 19:41:29 »
Gibt es gesetzliche Krankenversicherungen die einem zusätzliche Leistungen anbieten wenn man sich freiwillig dort weiterversichert?

Und gibt es eine gesetzliche Höchstgrenze aufgrund derer ich bei einer freiwilligen Versicherung beitragszahlungen entrichten muss, oder richtet sich das nach der Krankenkasse?

vg

Darf man fragen ob du über der JAE-Grenze liegst oder ob du Selbständig/Beamter/Abgeordneter/ect. bist?
Über die Grenze, wieso?

Offline Nelsinco Muntz

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Re:Service für User - Sozialversicherung
« Antwort #15 am: 24. November 2011, 12:00:54 »
Gibt es gesetzliche Krankenversicherungen die einem zusätzliche Leistungen anbieten wenn man sich freiwillig dort weiterversichert?

Und gibt es eine gesetzliche Höchstgrenze aufgrund derer ich bei einer freiwilligen Versicherung beitragszahlungen entrichten muss, oder richtet sich das nach der Krankenkasse?

vg

Darf man fragen ob du über der JAE-Grenze liegst oder ob du Selbständig/Beamter/Abgeordneter/ect. bist?
Über die Grenze, wieso?

du kannst deine KK aber mal nach einem Selbstbehalttarif fragen.

Dies lohnt sich allerdings nur wenn du nicht oft krank bist.


Bei diesem Tarif erhältst jedes Jahr einen Betrag X zurück! Je höher dein Einkommen desto höher die Rückzahlung.
Den Tarif bietet fast jede KK an, zu leicht veränderten Bedingungen.

Offline Nelsinco Muntz

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Re:Service für User - Sozialversicherung
« Antwort #16 am: 24. November 2011, 12:03:23 »


du kannst deine KK aber mal nach einem Selbstbehalttarif fragen.

Dies lohnt sich allerdings nur wenn du nicht oft krank bist.


Bei diesem Tarif erhältst jedes Jahr einen Betrag X zurück! Je höher dein Einkommen desto höher die Rückzahlung.
Den Tarif bietet fast jede KK an, zu leicht veränderten Bedingungen.


das geht übrigens für alle, die Arbeitnehmer sind und nicht freiwillig versichert sind gleichermaßen.

Wenn ihr relativ fit seid und nicht unbedingt jedem Monat ein Kassenpflichtiges Rezept benötigt fragt eure KK mal und lasst euch beraten. Rückfragen dürft ihr mir gerne privat stellen ;)

Offline Nelsinco Muntz

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Re:Service für User - Sozialversicherung
« Antwort #17 am: 13. Dezember 2011, 21:59:35 »
Kurze Info an alle Auszubildenen oder Erststudenten:

Ab dem 01.01.2012 entfällt die Einkommensgrenze beim Kindergeld! Alle unter 25 Jahren, die in ihrer 1. Ausbildung oder ihrem 1. Studium sind, bekommen ab dem 1.1. wieder Kindergeld, auch wenn sie über der bisherigen Einkommensgrenze verdient haben.

Mehr Infos gibt die örtliche Familienkasse.

Offline Nelsinco Muntz

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Re:Service für User - Sozialversicherung
« Antwort #18 am: 19. Dezember 2011, 21:03:47 »
Die DAK und die BKK gesundheit fusionieren zum 01.01.2012 zur DAK Gesundheit.

Beide Kassen haben derweil einen Zusatzbeitrag in Höhe von 8,00  EUR, der zum 01.04.12 entfallen soll.

Bei Fragen zur Folgen der Fusionen kann man mir privat eine Nachricht schreiben

p.s. dies gilt natürlich vordergründlich an DAK und GKK Gesundheit-Versicherte.


Zum 31.12.2012 schließt die BKK für Heilberufe auf Grund von Insolvenz. Diejenigen die noch keine neue Kasse gewählt haben, sollten dies langsam machen.

Auch hier stehe ich bei Fragen zur Verfügung.



LG von eurem SoFa
Nelsinco

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Re:Service für User - Sozialversicherung
« Antwort #19 am: 30. Dezember 2011, 16:00:12 »
Aus Wichtigem Anlass
Gesetzliche Krankenkassen unterliegen dem Kontrahierungszwang, das heißt, dass sie keine "Neu-Kunden" abwimmeln dürfen. Jeder Interessent MUSS aufgenommen werden, sofern er es möchte.

Wenn ihr oder Bekannte von euch sowas erlebt, gebt mir bitte Bescheid!

Vielen Dank


Offline Nelsinco Muntz

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Re:Service für User - Sozialversicherung
« Antwort #20 am: 15. Januar 2012, 20:02:46 »
und einfach mnal upp

 :zustimm: :zustimm:

Offline Nelsinco Muntz

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Re:Service für User - Sozialversicherung
« Antwort #21 am: 20. Januar 2013, 15:15:10 »
so nach langer Pause mal wieder 2 neue Infos

Die Geringfügigkeitsgrenze würde auf 450,00 EUR angehoben. Beschäftigungen bis zu dieser Grenze führen zu keiner Sozialversicherungspflicht (wenn man nur einen Arbeitgeber hat).

Außerdem wude der Pflegeversicherungszuschlag erhöht. Er beträgt für Kinderlose ab 23 Jahren insgesamt 2,3% statt 2,2% und in allen anderen Fällen 2,05% wobei in allen Fällen der Arbeitgeber 1,025% selber trägt.
Parallel dazu wurden die gesetzlichen Pflegeleistungen zum 1.1.2013 in allen Pflegestufen (auch Pflegestufe 0 [Demenz]) erhöht..

LG

Nelsinco


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Re:Service für User - Sozialversicherung
« Antwort #22 am: 29. Januar 2013, 19:54:39 »
Hier mal eine gute Infos für Studenten, die bisher in der PKV familienversichert waren oder 25 sind und bisher in der GKV familienversichert waren:
http://www.studi-versicherungen.de/krankenversicherung-student/

Bei Fragen zu weiteren Vor- und Nachteilen, Konsequenzen oder Voraussetzungen schreibt mich privat an

Euer
Sofa
Nelsinco

Offline Nelsinco Muntz

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Re:Service für User - Sozialversicherung
« Antwort #23 am: 02. Februar 2013, 19:59:13 »
Noch einen Nachtrag den ich komplett vergessen habe


seit dem 01.01.2013 ist die Praxisgebühr weggefallen. Die 10€ beim Haus-, Zahn- und Facharzt sind somit weg.


Ein kleiner Tipp für alle Studenten mit Bafög...
Ihr müsst generell KEINE gesetzlichen Zuzahlungen (Medikamente, Krankenhausaufenthalt, Hilfsmittel, Heilmittel, Fahrkosten) leisten, sofern ihr gesetzlich versichert seid.

Geht einfach zu eurer Krankenkasse mit eurem Bafög-Bescheid und ihr erhaltet nach Antrag ein befreiungsausweis immer für ein Kalederjahr!
Den einfach in der Apotheke etc. vorzeigen und ihr seid zuzahlungsfrei.

LG

Sofa
Nelsinco

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Re: Service für User - Sozialversicherung
« Antwort #24 am: 07. Juni 2015, 20:43:31 »
da ich wieder da bin...

wenn wer fragen hat.... nur zu

Offline Nelsinco Muntz

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IKK Nord erhöht Zusatzbeitrag
« Antwort #25 am: 23. Juni 2015, 16:37:20 »
Zum 1.7. steigt der Zusatzbeitrag der IKK Nord von 0,9% aus 1,3%. Mitglieder der IKK Nord haben ab schriftlicher Bekanntgabe des neuen Zusatzbeitrages einen Monat Sonderkündigungsrecht.

Sollte hiervon jmd Gebrauch machen wollen, gebt mir Bescheid, sofern Ihr Hilfe benötigt.


Außerdem: pronova BKK und Vaillant BKK fusionieren zum 1. Juli. Große Auswirkungen soll das für die Versicherten nicht haben. Solltet Ihr andere Erfahrungen machen, freue ich mich über Infos

Offline Nelsinco Muntz

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Securvita BKK erhöht Zusatzbeitrag
« Antwort #26 am: 29. Juni 2015, 10:26:29 »
Zusatzbeitrag die 2.

ab 01.07.2015 erhebt die Securvita BKK einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag von 1,1%. Auch sie liegt daher über dem Durchschnittsbeitrag von 0,9%.

Auch hier besteht ein Sonderkündigungsrecht.

Bei Fragen, fragen

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Re: Service für User - Sozialversicherung
« Antwort #27 am: 07. Oktober 2015, 16:28:48 »
Änderung der Versicherungspflicht bei ALG-II Beziehern

Ab 01.01.2016 gibt es mal wieder eine Gesetzesänderung. Bezieht eine Familie ALG-II, so war bisher einer hauptversichert und der Ehegatte und die Kinder bis 23 familienversichert.

Ab 01.01.16 werden alle ALG-II Bezieher ab 15 Jahren selbst versichert. Hierzu benötigt das Jobcenter eine Mitgliedsbescheinigung der bisher familienversicherten Leistungsbeziehern. Hier besteht freies Kassenwahlrecht. Man kann also ohne kündigen zu müssen, Mitglied einer neuen Kasse werden

Es hat aber auch Nachteile, vor allem für (chronisch) kranke Versicherte.

Die Befreiung der gesetzlichen Zuzahlungen ist somit nicht mehr für die ganze Familie möglich, sondern Kinder ab 15 (bzw. 18, weil darunter kaum gesetzliche Zuzahlungen zu leisten sind) müssen einen eigenen Antrag stellen und auch selber eine Eigenbeteiligung leisten. Somit entsteht eine doppelte Belastung.

Ob dies vom Gesetzgeber so gewollt ist, scheint fraglich. So ist aber der Standpunkt.

Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung

Auskünfte stellen keine Rechtsberatung dar.

Offline Nelsinco Muntz

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Re: Service für User - Sozialversicherung
« Antwort #28 am: 08. November 2015, 16:31:14 »
Zusatzbeitrag steigt

Der Beitragssatz ist seit 2015 auf 14,6% festgeschrieben. Dazu darf jede Kasse einen individuellen Zusatzbeitrag bestimmen. Dieser liegt derzeit im Schnitt bei 0,9%.

Dieser durchschnittliche Zusatzbeitrag wird 2016 auf 1,1% steigen.

Nahezu alle Kassen werden mit einem dicken Minus das Jahr 2015 beenden und somit auch einen höheren Beitrag fordern müssen.

Zu beachten:

Wird der Beitrag erhöht, muss der Versicherte hierüber und auch über sein Sonderkündigungsrecht von einem Monat informiert werden.

Außerdem:

Liegt der Zusatzbeitrag ÜBER dem Durchschnitt, muss die Kasse außerdem die 5 günstigere, wählbare Kassen nennen.


Grundsätzlich gilt aber, sich hierüber nicht allzusehr zu ärgern. Es bestrifft alle Kassen.

Nun sieht man auch leider, dass es den Kassen nicht so gut geht, wie die Medien vor 2-3 Jahren berichteten und teilweise auf Grund des Mediendrucks Beitragssenkungen (bzw. Beitragsrückzahlungen) erzwungen wurden.