@Nelson:
Die Diskussion über das politische System ist sicherlich ein Teil dessen, was bei einer Diskussion über den Zulauf der NPD erfolgen muss, denn wenn man nach Gründen dafür sucht, muss auch das beleuchtet werden.
Dass hier von einigen Personen ziemlich radikal geschrieben wird, muss man abkönnen, letztendlich ist es doch an dem jeweiligen Diskussionsgegner, ob man mit seiner Argumentation die des Gegners relativieren oder gar aushebeln kann. Wenn du der Meinung bist, dass a) kein System in irgendeiner Art und Weise versagt hat bzw. b) ein Versagen nicht mit ein Auslöser eines NPD-Zulaufes sein kann, dann würde ich es gut finden, wenn du dies argumentativ darstellst. Nur so kann sich die Diskussion weiter entwickeln.
@ Bombi:
Du schreibst über ihn, also musst du damit leben, dass man (oder auch ich im Speziellen) dies kommentiert. Als Hartz IV-Bezieher unterzeichnet man eine sogenannte Eingliederungsvereinbarung, in der man versichert, dass man sich auf die Stellenvorschläge der Arge zeitnah bewirbt und dies entsprechend nachweisen muss, dass eine Ortsanwesenheit gegeben werden muss und diese nicht ohne Absprache geändert werden darf etc.etc.etc. Es geht dabei erstmal nur um aufgestellte Regeln, die man mit dieser Eingliederungsvereinbarung akzeptiert. Die Arge behält sich vor, bei Nichteinhaltung dieser Vereinbarung das ALG II zu kürzen oder gar ganz zu streichen. Wenn also dein "Freund" aufgrund seiner Krankheit der Meinung war, sich nicht mehr zu bewerben, ist dies ein Verstoß gegen die Eingliederungsvereinbarung und wird entsprechend geahndet. Nicht mehr und nicht weniger hab ich geschrieben und das ist einfach FAKT!
Wenn er durch seine Krankheiten an einer geregelten Arbeit gehindert wird, so muss er diese Krankheiten ärztlich nachweisen, in diesem Falle könnte sogar über die Ausstellung eines Behindertenausweises nachgedacht werden, generell reicht eine amtsärztliche Attestierung, erst dann kann er dem Amt eine volle Zahlung wieder einfordern.
PS: Auch wenn er in den vorgeschlagenen Stellen nicht arbeiten kann, muss er sich formell bewerben, da sind die Ärbeitsämter oft ziemlich kompromisslos. Ob er da von den Arbeitgebern sofort wieder aussortiert wird oder nicht, soll ihm in dem Moment egal sein und schade um das bedruckte Papier, aber wenn er das nicht macht, ist er selbst Schuld.