Autor Thema: Leihe in beidseitigem Einverständnis auflösen  (Gelesen 3190 mal)

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Offline Mainpirat

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Leihe in beidseitigem Einverständnis auflösen
« am: 21. Januar 2020, 11:09:12 »
Hätte den Vorschlag eine Leihe aufzulösen, wenn beide Vertragspartner zustimmen.

Aktueller Anlass:
Ich habe mir einen Spieler geliehen und jetzt über einen Kauf einen sinnvolleren gekauft... Doppelt Gehalt will ich natürlich ungern zahlen
Jetzt kann ich ihn entweder einsetzen um Fairplay walten zu lassen (wohlgemerkt keine Absprache mit dem abgebenden Verein) oder aber ich setz ihn nicht ein und zwei leute verlieren (Er einen guten Spieler und ich an Vertrauen).... Da ne Option einzubauen, fände ich sinnvoll. Wenn sich beide einig wären, wäre es gut das vorzeitig zu beenden.
Bspw über einen Haken in der Überischt "geliehene Spieler".

Liverpool hat doch zuletzt auch einne leihe nach rücksprache vorzeitig beendet (Reallife wohlgemerkt)
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Offline ich

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Re: Leihe in beidseitigem Einverständnis auflösen
« Antwort #1 am: 21. Januar 2020, 11:36:14 »
 :zustimm: TOP-Vorschlag!
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Offline 0815-Mulle

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Re: Leihe in beidseitigem Einverständnis auflösen
« Antwort #2 am: 21. Januar 2020, 11:40:48 »
Dem Vorschlag kann ich auch etwas abgewinnen.
Leihgebühr anteilig zurückbuchen geht sicher (?) auch ...

Im Fall von Mainpirat nicht relevant, aber aus TM-Mod Sicht bestimmt, daher müsste auch darüber diskutiert werden, was mit etwaigen Entschädigungsspielern passiert.
Müssten ja dann auch zurücktransferiert werden ...
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Offline IamTheDj

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Re: Leihe in beidseitigem Einverständnis auflösen
« Antwort #3 am: 21. Januar 2020, 11:47:02 »
Finde die Grundidee auch top! Hat ja RB auch bei 3 Spieler im Winter gemacht :mrgreen:

Offline Mainpirat

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Re: Leihe in beidseitigem Einverständnis auflösen
« Antwort #4 am: 21. Januar 2020, 11:48:14 »
Was auch wichtig zu bedenken wäre, auch wenn es jetzt gegen meinen Vorschlag ist, dass es dann nicht Leihen für 1 Spiel oder so gibt (bspw Sperre vom TW).... Also dennoch eine Mindestleihdauer.....20-30 Zat und/oder eine "Strafe" des aufnehmenden Vereins für vorzeitigen Abbruch. Bspw 5 Zat Gehalt des Leihspielers
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Offline Sascha

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Re: Leihe in beidseitigem Einverständnis auflösen
« Antwort #5 am: 21. Januar 2020, 11:50:04 »
Sollte auf jeden Fall eine Art WS auch hier geben.
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Re: Leihe in beidseitigem Einverständnis auflösen
« Antwort #6 am: 21. Januar 2020, 13:00:40 »
Um welchen Spieler geht es denn in diesem Fall? :lupe:
Ich sehe bei dir keine reine Leihe. Lediglich eine Leihe mit Kaufoption und 2KRK. :gruebel:
Und diese Sonderformen der "Leihe" aufzuheben? Hm.

Könnte man sicher machen.
Aber es muss definitiv anteilsmäßig Geld zurück fließen (bei KRK würde ich da sogar eine Minutenkopplung einbauen).
Und außerdem würde ich das erst ab 20ZATs Vertragsdauer wollen (Mindestvertragszeit sind ja 40ZATs; daran orientiert).
Ein wenig Überlegungen und Planungen sollte in einem Managerspiel schon gestattet werden. Einen Spieler zu leihen und nach wenigen ZATs den Vertrag wieder aufheben zu wollen, finde ich persönlich nicht gut auch wenn beide Parteien einverstanden sind nicht. (denn hier kann ja schnell mit einem Zaunpfahl gewunken werden: Wenn du nicht zustimmst, spielt er nicht mehr etc.)

Wäre in dem Zusammenhang auch interessant den Faktor abgebrochener Leihen/KRK mal scharzuschalten. :gruebel:
« Letzte Änderung: 21. Januar 2020, 13:01:22 von Irli »

Offline Mainpirat

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Re: Leihe in beidseitigem Einverständnis auflösen
« Antwort #7 am: 21. Januar 2020, 14:45:48 »
Die Leihe mit Option in meinem Fall. Keine Sorge, ich werde ihn ganz normal einsetzen, hab ja sogar einen anderen, älteren Spieler am TM. Mir kam nur in dem Zug die Idee.

Mir gings jetzt primär um den leihenden Verein. Der hat finanziell ja keine Einbußen wenn er ihn behält und zu grunde richtet, außer das gehalt. Der Verleihende hätte aber die Möglichkeit ihn zurückzuholen und könnte es dem leihenden mit der Einsparung des Gehaltes, zumindest teilweise falls es ne Strafe gibt, schmackhaft machen.
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Offline Rauschi

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Re: Leihe in beidseitigem Einverständnis auflösen
« Antwort #8 am: 21. Januar 2020, 14:47:07 »
Find ich ok den Vorschlag aber bitte mit WS von mindestens 50% der Leihdauer ( bei 40 Zats 20 Zats WS , bei 65 Zats dann 35 Zats WS)
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Re: Leihe in beidseitigem Einverständnis auflösen
« Antwort #9 am: 21. Januar 2020, 14:50:14 »
Find ich ok den Vorschlag aber bitte mit WS von mindestens 50% der Leihdauer ( bei 40 Zats 20 Zats WS , bei 65 Zats dann 35 Zats WS)

Würde ich nicht so hoch ansetzen. da dann auch der verleihende der gelackmeierte ist.
Wenn ich einen Goldspieler leihe und erst nach 35 Zat zurückholen kann, obwohl einigung nach zat 5 herscht, ist die chance auf abwertung ja auch hoch. Interessant wäre dann eher eine "Leihsperre" für den leihenden Verein von X Zat oder eben eine Strafe
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Offline Rauschi

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Re: Leihe in beidseitigem Einverständnis auflösen
« Antwort #10 am: 21. Januar 2020, 14:55:47 »
Find ich ok den Vorschlag aber bitte mit WS von mindestens 50% der Leihdauer ( bei 40 Zats 20 Zats WS , bei 65 Zats dann 35 Zats WS)

Würde ich nicht so hoch ansetzen. da dann auch der verleihende der gelackmeierte ist.
Wenn ich einen Goldspieler leihe und erst nach 35 Zat zurückholen kann, obwohl einigung nach zat 5 herscht, ist die chance auf abwertung ja auch hoch. Interessant wäre dann eher eine "Leihsperre" für den leihenden Verein von X Zat oder eben eine Strafe

ein gewisses Risiko (oder Vertrauen) sollte man bei einem Leihgeschäft schon eingehen...also wenn man sich nach 5 Zats oder 10 ,15....einig wird das man es zurückziehen will dann nur weil es wahrscheinlich woanders ein besseren Leihdeal gibt....und das ist für mich dann schon Grauzone (Missbrauch)
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Re: Leihe in beidseitigem Einverständnis auflösen
« Antwort #11 am: 21. Januar 2020, 14:56:04 »
Naja aber 5 ZAT entspricht ja dann dem Szenario mit dem "mir fehlt ein TW" ;-)

Finde schon 15 ZAT hier als angemessen ... wie bei normalen Transfer auch.
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Offline Rauschi

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Re: Leihe in beidseitigem Einverständnis auflösen
« Antwort #12 am: 21. Januar 2020, 14:59:31 »
beste Beispiel war ja Liverpool/Stuttgart....

Liverpool hat den verliehenen Abwehrspieler zurückgeholt weil zuviele Verletzte in der  IV.....und nach 2 Wochen wieder nach Stuttgart verliehen..

15 Zats WS passt :juggle:

Also WS nach Leihdeal 15 Zats

WS nach Leihende wegen Abbruch:  5 Zats
« Letzte Änderung: 21. Januar 2020, 15:01:26 von Rauschi »
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Re: Leihe in beidseitigem Einverständnis auflösen
« Antwort #13 am: 21. Januar 2020, 15:02:36 »
Naja aber 5 ZAT entspricht ja dann dem Szenario mit dem "mir fehlt ein TW" ;-)

Finde schon 15 ZAT hier als angemessen ... wie bei normalen Transfer auch.

Geb ich dir auch wieder recht.

50 oder 40% erscheint sinnvoll
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Re: Leihe in beidseitigem Einverständnis auflösen
« Antwort #14 am: 21. Januar 2020, 15:40:45 »
Warum so kompliziert? Mainpirat hat einen Spieler für XX. Zat geliehen... Findet nun einen Spieler, der astrein in sein Profil passt... Nun hat Mainpirat ein Problem... der geliehene Spieler plus der Leih/KRK Spieler ist zu teuer, oder die Minuten passen dann nicht für den Leih/KRK Spieler..

Ich, als abgebender Verein, KANN auf die mindest Minuten bestehen. Und sobald der Spieler die Minuten erreicht hat, kann er zu seinem Verein zurück und sofort kann der Manager den Spieler für weitere XX. Spiele verleihen. (Obwohl er bei Mainpirat) schon einige Min. + gute Noten gesammelt hat...

Wäre eine Möglichkeit, ohne großes % rechnen...

Offline 0815-Mulle

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Re: Leihe in beidseitigem Einverständnis auflösen
« Antwort #15 am: 21. Januar 2020, 15:42:47 »
...
Ich, als abgebender Verein, KANN auf die mindest Minuten bestehen. ...

Genau das kannst du eben nicht und Mainpirat weiss darum, aber würde dem leihenden Klub gerne das WorstCase Szenario ersparen.

Aber es wurde oben schon eräwhnt; irgendeines Hebels bedarf es noch, dass es kein Missbrauchsdeal wird.
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Re: Leihe in beidseitigem Einverständnis auflösen
« Antwort #16 am: 21. Januar 2020, 15:45:17 »
...
Ich, als abgebender Verein, KANN auf die mindest Minuten bestehen. ...

Genau das kannst du eben nicht und Mainpirat weiss darum, aber würde dem leihenden Klub gerne das WorstCase Szenario ersparen.

Aber es wurde oben schon eräwhnt; irgendeines Hebels bedarf es noch, dass es kein Missbrauchsdeal wird.

Richtig so. Mir gehts rein um den abgebenden Verein. Dem soll die Möglichkeit der Benachteiligung genommen werden
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Re: Leihe in beidseitigem Einverständnis auflösen
« Antwort #17 am: 21. Januar 2020, 16:41:45 »
mnja.. das ist ja mal mehr als fair von Dir...  :zustimm: ich selbst, hätte Verständnis für solche Aktionen. nur, fällt mir dazu immo nix besseres ein..  :gitarre:

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Re: Leihe in beidseitigem Einverständnis auflösen
« Antwort #18 am: 21. Januar 2020, 18:46:35 »
Ich möchte hier noch einmal betonen: Es geht ums Managen.
Das beinhaltet auch sich Gedanken zu machen, wann/welchen Spieler ich hole. Der Spieler sollte beim verleihenden Verein keine WS erhalten. Warum? Verstehe das nicht.
Die Sperre sollte beim Leihenden sein. Sprich frühestens nach 20ZATs kann die Leihe aufgelöst werden. Fertig.
Man sollte schon in der Lage sein 20ZATs weit zu planen.
Nicht das noch der Vorschlag kommt die WS von verpflichteten Spielern zu kürzen. Weil: Habe Spieler A gekauft. Eine Woche später ist Spieler B am TM, der mir besser passt. Aber doppelt Gehalt für 10ZATs ist mir zu teuer... ;)

Der Vorschlag ist ok. Aber eben erst ab 20ZATs, da das meiner Meinung nach zum Managen dazu gehört Entscheidungen zu treffen und Verträge zu erfüllen. :bia:

Offline Mainpirat

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Re: Leihe in beidseitigem Einverständnis auflösen
« Antwort #19 am: 21. Januar 2020, 19:55:12 »
Soweit waren wir schon  Irli . Zuletzt wurde ja geschrieben 40 oder 50 % der Leihdauer ist die früheste Cancel Möglichkeit

Und noch mal, es geht ja darum dem Verleihenden eine Schutzoption zu bieten. Wenn der leihende falsch oder anderweitig plant, kann der Verleihende nur geringfügig etwas dazu
« Letzte Änderung: 21. Januar 2020, 19:59:33 von Mainpirat »
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Re: Leihe in beidseitigem Einverständnis auflösen
« Antwort #20 am: 21. Januar 2020, 20:33:07 »
Soweit waren wir schon  Irli . Zuletzt wurde ja geschrieben 40 oder 50 % der Leihdauer ist die früheste Cancel Möglichkeit

Und noch mal, es geht ja darum dem Verleihenden eine Schutzoption zu bieten. Wenn der leihende falsch oder anderweitig plant, kann der Verleihende nur geringfügig etwas dazu
Ah ok. Habe ich dann falsch interpretiert. Immer nur von WS gelesen. Und die hat der leihende Verein ja nicht. Er hat ja nur eine Vertragslaufzeit ohne WS oder Ähnlichem. WS konnte für mich somit nur der Verleihende sein. :mrgreen:

Offline Mainpirat

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Re: Leihe in beidseitigem Einverständnis auflösen
« Antwort #21 am: 21. Januar 2021, 14:35:23 »
ich würde das gerne nochmal aufgreifen. wurde damals durchweg positiv gesehen. @Tim wie siehst du das denn?
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Offline Tim

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Re: Leihe in beidseitigem Einverständnis auflösen
« Antwort #22 am: 21. Januar 2021, 16:54:48 »
ich würde das gerne nochmal aufgreifen. wurde damals durchweg positiv gesehen. @Tim wie siehst du das denn?

Grundsätzlich finde ich das Thema durchaus wichtig.
Ich schaue mal, wie sich das gegebenenfalls umsetzen ließe.