Umfrage

Grundsatzfrage: Soll das Auflösen eines Leihvertrages eingeführt werden

Ja
74 (86%)
Nein
12 (14%)

Stimmen insgesamt: 49

Umfrage geschlossen: 11. April 2008, 10:15:35

Autor Thema: Leihvertrag kündigen können *SAMMLUNG 4*  (Gelesen 34666 mal)

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Borat3001

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Re:Leihvertrag kündigen können *SAMMLUNG 4*
« Antwort #240 am: 24. März 2011, 17:38:31 »
aber erst wenn der verein 1woche frei bleibt! ^^
Alles klar, dann testet ihr das mal...
:gruebel: Aber auf dem testserver kann man doch weder wechseln noch gekickt werden oder?

Offline slater107

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Re:Leihvertrag kündigen können *SAMMLUNG 4*
« Antwort #241 am: 24. März 2011, 17:46:23 »
aber erst wenn der verein 1woche frei bleibt! ^^
Alles klar, dann testet ihr das mal...
:gruebel: Aber auf dem testserver kann man doch weder wechseln noch gekickt werden oder?

Geht beides nicht...
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The Hammer

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Re:Leihvertrag kündigen können *SAMMLUNG 4*
« Antwort #242 am: 24. März 2011, 18:16:10 »
is ja scheinbar egal, slater führt nun etwas ein, was von vielen in diesem theams nicht gewollt ist,
er aber will, damit Leute, die zZ Spieler (zB an Motherwell) verliehen haben, diese zurück bekommen.
zum einen rettet er irli damit den arsch und die user sind glücklich, zahlen aber auch nur weiterhin den pa...

ich finde diesen schritt echt wahnsinn. wenn ich nen spieler für 3 mio leihe und er spielt die ersten 5 zat nicht genug,
dann kann er zurückgeholt werden  :stupid:

jaja, hauptsache die exoten in motherwell gehen nicht den bach runter  :motz:

edit: oh gilt erst bei 30 zat restlaufzeit, dann sinds eben 10 zat
Warum redest du nur von mir? :keks:
Gibt genügend andere die Leihspieler zurückgelassen haben.

In Mothwerwell stehen zwei Leihspieler unter Vertrag, wo der Verleihende Verein einen neuen Manager hat --> daher hatte ich da keine Verantwortung
bei einem habe ich dem verleihenden Verein einen super silber 17Jährigen als Entschädigung verkauft.
Lediglich Dragon ließ nicht mit sich reden. Hatte auch ihm Angebote gemacht.

Also bring mich hier nicht ins Gespräch.  :nein:

Offline MF

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Re:Leihvertrag kündigen können *SAMMLUNG 4*
« Antwort #243 am: 24. März 2011, 18:24:52 »
Wieso, gerade diese Manager haben doch n Grund diese Neuerung zu fordern?
Warst halt DAS Beispiel, sry^^

Offline Dragon

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Re:Leihvertrag kündigen können *SAMMLUNG 4*
« Antwort #244 am: 24. März 2011, 18:44:32 »
@irli

mir gehts ums prinzip  :mrgreen:

Offline Duke Mike

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Re:Leihvertrag kündigen können *SAMMLUNG 4*
« Antwort #245 am: 24. März 2011, 18:54:37 »
Ich bin nur dafür, dass Leihspieler zurückgeholt werden können, wenn der Verein managerlos ist.

Falls doch der Vorschlag mit den Einsatzminuten umgesetzt wird, dann müsste der Verleihende Verein eine erhebliche Strafgebühr zahlen, schließlich wird er ja vertragsbrüchig!

@Slater: Falls Du dies wirklich bereits heute oder morgen in den Wirkbetrieb überführen willst, dann sollte aber auch eine Ankündigung Ingame gemacht werden. Gilt diese dann eigentlich nur für neue Leihen oder auch für bestehende Leihen?

Offline real_taurus2005

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Re:Leihvertrag kündigen können *SAMMLUNG 4*
« Antwort #246 am: 24. März 2011, 19:14:41 »
Ich bin nur dafür, dass Leihspieler zurückgeholt werden können, wenn der Verein managerlos ist.

Falls doch der Vorschlag mit den Einsatzminuten umgesetzt wird, dann müsste der Verleihende Verein eine erhebliche Strafgebühr zahlen, schließlich wird er ja vertragsbrüchig!

@Slater: Falls Du dies wirklich bereits heute oder morgen in den Wirkbetrieb überführen willst, dann sollte aber auch eine Ankündigung Ingame gemacht werden. Gilt diese dann eigentlich nur für neue Leihen oder auch für bestehende Leihen?


Falls in den Regeln steht, dass der Leihverein dem Spieler so und soviele Minuten gewähren muss und tut es nicht, wird dieser vertragsbrüchig, nicht der Verleiher.
--> Aus diesem Grund eigentlich nur für kommende Leihen denkbar ohne Riesengeschrei
« Letzte Änderung: 24. März 2011, 19:15:21 von real_taurus2005 »

Mineau

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Re:Leihvertrag kündigen können *SAMMLUNG 4*
« Antwort #247 am: 24. März 2011, 19:22:40 »
......warum nicht erstmal einen kleinen schritt machen?
es geht doch in den meisten fällen um vereine, deren manager wechselten.....

Offline slater107

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Re:Leihvertrag kündigen können *SAMMLUNG 4*
« Antwort #248 am: 24. März 2011, 19:44:10 »
Ich bin nur dafür, dass Leihspieler zurückgeholt werden können, wenn der Verein managerlos ist.

Falls doch der Vorschlag mit den Einsatzminuten umgesetzt wird, dann müsste der Verleihende Verein eine erhebliche Strafgebühr zahlen, schließlich wird er ja vertragsbrüchig!

@Slater: Falls Du dies wirklich bereits heute oder morgen in den Wirkbetrieb überführen willst, dann sollte aber auch eine Ankündigung Ingame gemacht werden. Gilt diese dann eigentlich nur für neue Leihen oder auch für bestehende Leihen?


Kann mir wer erklaeren wieso der verleihende verein vertragsbruechig wird???
das versteh ich nicht...
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Offline slater107

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Re:Leihvertrag kündigen können *SAMMLUNG 4*
« Antwort #249 am: 24. März 2011, 19:45:37 »
Ich bin nur dafür, dass Leihspieler zurückgeholt werden können, wenn der Verein managerlos ist.

Falls doch der Vorschlag mit den Einsatzminuten umgesetzt wird, dann müsste der Verleihende Verein eine erhebliche Strafgebühr zahlen, schließlich wird er ja vertragsbrüchig!

@Slater: Falls Du dies wirklich bereits heute oder morgen in den Wirkbetrieb überführen willst, dann sollte aber auch eine Ankündigung Ingame gemacht werden. Gilt diese dann eigentlich nur für neue Leihen oder auch für bestehende Leihen?


Falls in den Regeln steht, dass der Leihverein dem Spieler so und soviele Minuten gewähren muss und tut es nicht, wird dieser vertragsbrüchig, nicht der Verleiher.
--> Aus diesem Grund eigentlich nur für kommende Leihen denkbar ohne Riesengeschrei

Ich werte nachher aus wieviele zzt ueberhaupt in frage kommen....

Erwarte mir da nicht uebermassig viele
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Offline Duke Mike

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Re:Leihvertrag kündigen können *SAMMLUNG 4*
« Antwort #250 am: 24. März 2011, 20:06:42 »
...

Kann mir wer erklaeren wieso der verleihende verein vertragsbruechig wird???
das versteh ich nicht...

Falls vorher keine Einsatzminuten ausgemacht waren und der Verleihende Verein vor Ablauf der Leihzeit den Spieler zurückholt, dann liegt ja wohl ein Vertragsbruch vor.

Mineau

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Re:Leihvertrag kündigen können *SAMMLUNG 4*
« Antwort #251 am: 24. März 2011, 20:08:34 »
....die ganzen unwägbarkeiten raus.
wenn der verein managerlos wird, kehren die leihspieler heim.

einfach und wohl sicher umsetzbar.....

Offline slater107

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Re:Leihvertrag kündigen können *SAMMLUNG 4*
« Antwort #252 am: 24. März 2011, 20:31:58 »
...

Kann mir wer erklaeren wieso der verleihende verein vertragsbruechig wird???
das versteh ich nicht...

Falls vorher keine Einsatzminuten ausgemacht waren und der Verleihende Verein vor Ablauf der Leihzeit den Spieler zurückholt, dann liegt ja wohl ein Vertragsbruch vor.

ich denke wir reden von verschiedenen situationen ...
kannst du mir deine sit erklären....?

für mich ist klar wenn ich einen spieler leihe das ich ihn für etwas brauche (z.b starker spieler für den ec) oder ihn "dienst" für einen belohnungsspieler
in beiden fällen darf der verleihende verein davon ausgehen das der spieler eingesetzt wird.... (alles andere wäre für mich eine mutwillige betrugsabsicht)

einen spieler zu leihen und ihn das weniger als notwendig (zum erreichen der ews) einzusetzen wiedersetz sich meiner logig und ich würde gerne verstehe wie der "geschäftsfall" dahinter ist

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Re:Leihvertrag kündigen können *SAMMLUNG 4*
« Antwort #253 am: 24. März 2011, 20:56:11 »
Aktuell kann man ja Ingame Spieler verleihen, auch wenn man nicht mit dem leihenden Verein in Kontakt war (PN, Mail oder Forum).
Somit wird ja dann auch nicht ausgemacht, dass das Erreichen der EWS Vertragsbestandteil ist.

Mit der neuen Variante wird dies ja quasi in die Regeln mit aufgenommen, und wäre somit Vertragsbestandteil.
Mein oben geschilderter Fall gilt also nur für die bestehenden Leihverträge oder wenn die neuen Bedingungen für Leihen nicht in die Regeln aufgenommen werden.

Bezieht man bei den Vertragspflichten die Sorgfaltspflicht der Vertragspartner mit ein, dann geb ich Dir Recht und es würde bereits bei der heutigen Situation ein Vertragsbruch seitens des leihenden Vereins vorliegen.

Offline slater107

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Re:Leihvertrag kündigen können *SAMMLUNG 4*
« Antwort #254 am: 24. März 2011, 20:59:57 »
Aktuell kann man ja Ingame Spieler verleihen, auch wenn man nicht mit dem leihenden Verein in Kontakt war (PN, Mail oder Forum).
Somit wird ja dann auch nicht ausgemacht, dass das Erreichen der EWS Vertragsbestandteil ist.

Mit der neuen Variante wird dies ja quasi in die Regeln mit aufgenommen, und wäre somit Vertragsbestandteil.
Mein oben geschilderter Fall gilt also nur für die bestehenden Leihverträge oder wenn die neuen Bedingungen für Leihen nicht in die Regeln aufgenommen werden.

Bezieht man bei den Vertragspflichten die Sorgfaltspflicht der Vertragspartner mit ein, dann geb ich Dir Recht und es würde bereits bei der heutigen Situation ein Vertragsbruch seitens des leihenden Vereins vorliegen.

wir sind uns also einig das manager die leihspieler absichtlihc versauern lassen nicht ganz mit fairen karten spielen?
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Re:Leihvertrag kündigen können *SAMMLUNG 4*
« Antwort #255 am: 24. März 2011, 21:14:41 »
Das kann ich definitiv bejahen.  :ja:

Obwohl ich sagen muss, dass dieses Risiko die Leihen "spannend" gemacht haben.
Dies hat aber sicherlich auch dazu geführt, dass der Leihmarkt ziemlich tot ist.

Offline slater107

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Re:Leihvertrag kündigen können *SAMMLUNG 4*
« Antwort #256 am: 24. März 2011, 21:19:48 »
aus meiner sicht hab ich das hauptargument gegen meine variante ausgehebelt(zumindest verstanden und als ok befunden)....
bei agb/regeländerung gibs ohnehin sturm der entrüstung...

ich werde noch einbauen das eine kündigung frühestens nach dem zat 25 möglich ist....

aber sonst denk ich sind die wesentlich punkte durch...

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Offline slater107

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Re:Leihvertrag kündigen können *SAMMLUNG 4*
« Antwort #257 am: 24. März 2011, 21:33:01 »
statisitk:

aktuell  folgende leihen

2 x schwarz
9 x dunkel     
70 x braun     
118 x silber   
29 x gold


bei silber und gold gibts einige die aktuell noch in die grenze fallen würden (ca 1/3)
bei braun sinds nur 12 stück

dunkel und schwarz sind meiner ansicht nach alle ok
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Offline Fussel

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Re:Leihvertrag kündigen können *SAMMLUNG 4*
« Antwort #258 am: 24. März 2011, 21:36:29 »
.......

für mich ist klar wenn ich einen spieler leihe das ich ihn für etwas brauche (z.b starker spieler für den ec) oder ihn "dienst" für einen belohnungsspieler
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einen spieler zu leihen und ihn das weniger als notwendig (zum erreichen der ews) einzusetzen wiedersetz sich meiner logig und ich würde gerne verstehe wie der "geschäftsfall" dahinter ist

ich gehöre auch eher zu den spielern, die verleihen. ich erinnere mich aber an einen fall, als ich einen spieler geliehen habe. ich habe einen starken zweiten mann im tor für eine saison gesucht und auf dem tm entsprechende gebote abgegen.
jedem manager musste klar sein, dass der torwart, den ich leihen wollte nur die nummer zwei sein würde, da mein stammkeeper klar besser war. den zuschlag erhielt ich dann ohne irgendwelche rücksprachen für einen silber oder gar goldfuß. der spieler war am ende der saison natürlich nicht abwertungssicher.
wenn mir den jemand mitten in der saison weggeholt hätte, wäre ich einigermaßen angefressen gewesen.
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Die Wahrscheinlichkeit des Tatsächlichen ist absolut.

Offline slater107

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Re:Leihvertrag kündigen können *SAMMLUNG 4*
« Antwort #259 am: 24. März 2011, 21:41:24 »
ich habe auch bei meiner ersten leihe den "stammplatz" für den spieler nicht eingehalten....
er war stark aber anfangs fehlte mir der durchblick...
irgendwann hab ich gesehen das ich meine burschen auch einsetzten muss...
er kam sicher durch die saison, wurde sogar aufgewertet....

allerdings war der manager böse das ich ihm keine 3000 min geliefert habe...

man ist als verleiher auf gedeih und verderb dem leiher ausgeliefert...
ich habe sicher 2 jahre keine leihen gemacht.,...

diese saison 2,5

ein leiher ist super brav toll....
der zweite.... naja...
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Re:Leihvertrag kündigen können *SAMMLUNG 4*
« Antwort #260 am: 24. März 2011, 22:05:22 »

 :verweis: Also dann gehört ihr zwei definitiv auf die schwarze Liste  :lach:

Nein, im ernst, es ist doch wohl selbstverständlich, dass ich einem Spieler, den ich geliehen habe, die für die EWS nötigen Minuten zukommen lasse!
Es müssen ja nicht 3000 sein, aber so, dass er in seiner EWS Stufe auf 0% kommt.
Für Noten und Alter kann man ja nichts, aber Mindestminuten für EWS sollten selbstvertsändlich sein  :zustimm:

Offline Vidu

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Re:Leihvertrag kündigen können *SAMMLUNG 4*
« Antwort #261 am: 25. März 2011, 07:33:49 »
Also bei sovielen verschiedenen Ansprüche aus einem Leihvertrag gibt es nur zwei Möglichkeiten:

1) Leihspieler kehren nur bei freien Vereinen zurück -> quasi Mikks Vorschlag als ersten Wurf

2) Ich kann Spieler nur mit entsprechenden Klauseln verleihen z.B. EWS Haltung, oder min. 1000 Minuten, oder auch garkeine Forderung. Wenn dann der Spieler zurückgeholt wird kann niemand beleidigt sein.

Alles andere und systemseitige Programmierungen ohne Zustimmung des Verleihenden, schränkt Leiher und Verleiher nur unnötig ein.
Das es zudem eine Möglichkeit geben sollte endlich dem Leihenden Geld zu bezahlen statt auch noch etwas zu bekommen sollte ebenfalls klar sein.

Offline miniwiener

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Re:Leihvertrag kündigen können *SAMMLUNG 4*
« Antwort #262 am: 25. März 2011, 09:16:45 »
also wie ich schon anfangs sagte, die leihe muss in meinen augen ein restrisiko behalten. wenn man alles reglementieren kann, damit sich der leihspieler auf keinen fall NICHT nach plan entwickelt, find ich das nicht gut. eine rueckholaktion bei managerwechsel ist in meinen augen voellig ausreichend, alles andere halte ich fuer zuviel eingriffsmoeglichkeiten. man muss sich seine leihpartner halt sehr genau aussuchen und im zweifelsfall kann man sich auch ueber die laufzeiten absichern.

bin gegen alle moeglichkeiten des zurueckholens die ueber den managerwechsel hinausgehen.
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Offline moerkstar

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Re:Leihvertrag kündigen können *SAMMLUNG 4*
« Antwort #263 am: 25. März 2011, 09:27:02 »
...

bin gegen alle moeglichkeiten des zurueckholens die ueber den managerwechsel hinausgehen.

 :bindafür: :yau: :zustimm:

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Offline Sascha

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Re:Leihvertrag kündigen können *SAMMLUNG 4*
« Antwort #264 am: 25. März 2011, 10:30:20 »
Daher ja: zurückholen bei freien Vereinen wenn 4 ZAT´s (1 Woche) frei.
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Offline Ohligser

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Re:Leihvertrag kündigen können *SAMMLUNG 4*
« Antwort #265 am: 25. März 2011, 10:39:46 »
bin gegen alle moeglichkeiten des zurueckholens die ueber den managerwechsel hinausgehen.

 :zustimm:

Ch4m3l30n

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Re:Leihvertrag kündigen können *SAMMLUNG 4*
« Antwort #266 am: 25. März 2011, 12:55:16 »

Hab mal die Punkte aus der geplanten Änderung genommen und meine Kommentare dazu gegeben.  :scherzkeks:

1. wenn der leihende verein keinen manager mehr hat.

Für mich der Topgrund Leihspieler zurück zu Papa zu schicken.  :zustimm:

2. wenn der leihende verein dem spieler zuwenig minuten spielen lässt (was ist zuwenig)
   - und frühestens bei 30 zat restleihe


Minuten, könnte ein Kriterium bei den Leihverträgen werden wenn man es einbauen könnte (Machbarkeit), somit errechnet das Programm die Minuten die ein Spieler pro Zat absolvieren sollte und könnte dann bei  nicht Einhaltung die Option Nachhause freischalten. 30 Zat sind genug Zeit bei 45 Minuten im Schnitt bekommt der Spieler 1350 Minuten.
Anmerkung: Verletzungen/Sperren sind hier ein Handicap für den Vertrag.

3. frühestens nach 25 zats der saison

Hm weis nicht ob das gut ist bei Saisonübergreifenden Leihen das würde die 30Zat Restzeit-Regelung aushebeln. :gruebel:

4. gekündigte leihen werden mitprotokoliert

Keine Einwände  :peace:

5. manager die 3 oder mehr kündigungen (als leihender) erreichen werden vom leihbetrieb dauerhauft ausgeschlossen (blacklist) * noch offen

Für mich der problematischste Punkt, den in manchen Fällen kann der Leihverein nichts dafür wenn sich z.B. der Spieler 70 Tage verletzen sollte und der Verleihendeverein ihn zwecks reha nach Hause holt.
Daher würde ich die Eintragung der Leihvereine in die Blacklist ganz Klar in den Verantwortungsbereich der TM-Mods schieben, warum ein Programm kann nur nach den eingetragenen Werte verifizieren, aber die TM-Mods können sich z.B: auch Stellungsnahmen der Betreffenden Vereine einholen und daran sich Orientieren, ausserdem finde ich die Strafe "dauerhaft" so endgültig :scherzkeks: ... denke man sollte es Anfangs bei Sperren von 1 bis 3 Saisons belassen und bei drastischen fällen die Strafe natürlich erhöhen. (Sonst leiht keiner mehr aus Angst vor Sanktionen)  ;)

Offline Hermi

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Re:Leihvertrag kündigen können *SAMMLUNG 4*
« Antwort #267 am: 25. März 2011, 12:58:04 »

und kommen die Leispieler mit einer WS zurück? :juggle:

 Gewinner der goldenen Himbeere Saison 46, 47,53 & 55

Offline slater107

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Re:Leihvertrag kündigen können *SAMMLUNG 4*
« Antwort #268 am: 25. März 2011, 13:21:55 »

und kommen die Leispieler mit einer WS zurück? :juggle:

Noch nicht....
Gibt es argumente dafuer?
Wenn wuerd ich maximal 5 machen
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Mineau

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Re:Leihvertrag kündigen können *SAMMLUNG 4*
« Antwort #269 am: 25. März 2011, 15:02:51 »
....betrifft es nach einführung auch leihspieler, deren vereine jetzt schon ohne manager sind? :gruebel: