@ Mulle: Da ist leider nichts lol. Ist alles aus dem realen Leben gegriffen, was ich sage:
Ein Betrieb darf Einnahmen, die aus Verkäufen im neuen Bilanzjahr entstehen, keinen Gewinn im alten Bilanzjahr angeben. Anders ausgedrückt: Verkaufe ich einen Spieler in der neuen Saison, da die Leihe beispielsweise an ZAT 5 ausläuft, und ich habe bereits an ZAT 60 die KO gezogen und das Geld wurde transferiert, darf bilanziell gesehen dieses Geld nicht als erwirtschafteter Gewinn im laufenden Geschäftsjahr verbucht werden. Es muss stattdessen mit ins neue Geschäftsjahr (neue Saison) genommen werden, da der Vertrag ja dann erst ausläuft. Das ganze nennt sich passive Rechnungsabgrenzung: Die an ZAT 60 überwiesene Transfersumme ist die vorausgegriffene Zahlung an den Leihverein für einen Kauf, der vertraglich erst am 5. ZAT der neuen Saison stattfindet! In der Bilanz wird das ganze quasi in eine Warteschleife gelegt und wird nicht als Gewinn verbucht, bis die Leihe wirklich ausgelaufen ist.
Auf KSM bezogen:
Ein verschuldeter Verein bekommt die Gelegenheit, durch eine früh gezogene KO an Geld zu kommen, da das Geld ja mit ziehen der KO auf dessen Konto landet. Durch dieses vor dem Ende der Saison erhaltene Geld umgeht er eine Verschuldung und mögliche Punktabzüge oder gar Lizenzentzug. Das wäre, wenn man es real betrachtet, nicht möglich! Man sollte also die Zahlung an den Leihverein erst zum Ende der Leihe einbauen, auch wenn die KO schon früher gezogen wurde.
Vielleicht denke ich wirklich zuweit, doch wenn der Denkansatz schon gebracht wird, sollte man die Realtiät auch nicht ausser Acht lassen.