Der Kontrollausschuss des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat im Verfahren gegen Jermaine Jones vom Bundesligisten FC Schalke 04 beantragt, den Spieler wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner in Form des krass sportwidrigen Verhaltens mit einer Sperre von acht Wochen bis einschließlich 1. März 2012 zu belegen. In dieser Zeit darf Jones weder an Pflichtspielen noch an Freundschaftsspielen seines Vereins teilnehmen.
Nach den Feststellungen des Kontrollausschusses hat Jones seinem Gegenspieler Marco Reus in der sechsten Minute des Pokal-Achtelfinales zwischen Borussia Mönchengladbach und Schalke 04 am 21. Dezember 2011 absichtlich mit den Stollen seines rechten Schuhes auf den linken lädierten Fuß getreten. Schiedsrichter Wolfgang Stark (Ergolding) hat auf Nachfrage erklärt, diese Szene nicht gesehen zu haben, weshalb der Kontrollausschuss nachträglich ermitteln und nun Anklage erheben konnte.
Sollte Jones dem Antrag nicht zustimmen, wird dieser dem Einzelrichter des DFB-Sportgerichts zur Entscheidung vorgelegt.