Autor Thema: S31-002 Gehaltsregeln  (Gelesen 3790 mal)

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Offline slater107

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S31-002 Gehaltsregeln
« am: 14. September 2013, 09:35:30 »
02. Gehaltsregeln

        a. Es wird am TM in Zukunft ein maximales Gehalt geben
                  150% vom Wunsch/beim TM-Stellen
                  das erste Gebot (max Wert + max Gehalt) erhält den Zuschlag (außer es wird manuell entschieden)
        b. Wenn der erwartete Kontostand am Saisonende plus dem neuen Gehalt des Spielers unter den Lizenzgrenzen ist wird das Gebot verhindert
        c. Es wird bei Gehaltsverhandlungen(Neuverpflichtungen/Verlängerungen) neben dem Gehalt pro ZAT auch die Saison-Kosten angezeigt
        d. Es wird bei Spielern 30+ darauf hingewiesen das eine Möglichkeit besteht das der Spieler in Pension geht.
        e. Bei Vertragsverlängerungen(oder Kader/Amateurverpflichtungen) muss in Zukunft (zumindest) zwischen 65% und 90% des Wunschgehaltes des Spielers geboten werden
            - 90% bei Spielerstärken von 90+
            - 89% bei einer Spielerstärke von 89
            - 88% bei einer Spielerstärke von 88
            - 66% bei einer Spielerstärke von 66
            - 65% bei einer Spielerstärke von 65 oder weniger...
            usw.

    Umsetzungsziel: Bis ZAT 01 der Neuen Saison.
« Letzte Änderung: 25. September 2013, 22:46:14 von Ohligser »
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