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Fankneipe => Off-Topic => Thema gestartet von: Juve_fan am 09. Mai 2011, 10:31:22
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http://www.bild.de/news/inland/totschlag/tuersteher-pruegelten-ihren-sohn-zu-tode-17793910.bild.html
Info: 3 Türsteher verprügeln 6.30 Uhr einen Discobesucher (31). Dieser stirbt 3 Tage danach im KH.
Die Türsteher sitzen wegen Totschlag in U-Haft.
Jetzt frage ich micht, warum werden die nicht wegen Mord angeklagt???
Wiki:
Unterschied zum Mord-Tatbestand
Er unterscheidet sich vom Mord (§ 211 StGB) durch das Fehlen von Mordmerkmalen. Die Strafandrohung für Totschlag ist dementsprechend niedriger. Die Tat ist mit Freiheitsstrafe von 5 bis 15 Jahren bedroht, in besonders schweren Fällen kann jedoch eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt werden (§ 212 II StGB). In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren (§ 213 StGB).
dazu:
§ 211 StGB
Mord
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.
Wenn man zu Dritt den Typen nicht rausschmeißt sondern verprügelt ist das in meinen Augen Profilierungsdrang - was ein wahrlich niederer Grund ist...
Und in meinen Augen ist man sich bewusst was man tut, wenn man
a) als Türsteher
b) nüchtern
c) in einer Gruppe
agiert und einen Mann verprügelt.
Weiß jemand genauer warum man "nur" wegen Totschlag anzeigt?
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Ist doch "fast" genauso wie die Frage danach:
"Warum kommen U-Bahn-Schläger sofort wieder auf freien Fuß? Und warum werden die nie wegen Mordes angeklagt?"
Das deutsche Rechtssystem ist so schwachsinnig, wie selten irgendwo. Da gibt es soviele Lücken etc, wer gewieft ist kommt oft trockenen Fußes aus allem heraus! :keks:
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Hm naja ist nicht 100% aber:
Es waren keine niederen Beweggründe.. auch wenns nicht gerade so klingt aber ist gesetzlich so
Heimtückisch vielleicht aber kommt ganz auf die Situation drauf also darauf kann man sich auch nicht beziehen...
Und eine Verdeckung deiner Straftat liegt ja auch nicht vor...
Desweiteren muss für Mord eine gewisse Absicht bzw Planung vorhanden sein... das der Türsteher ihn absichtlich umbringen wollte wird schwer zu beweisen sein...
Mordanklagen verlangen eben einiges, und wenn es nicht wirklich sicher ist dass sie durch geht ists besser eine Anklage wegen Totschlag...
P.S. bin kein Jurastudent.. hab nur mal eben einen gefragt den ich kenne :peace:
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Die Frage ist was war ihr Vorsatz......sind sie hingegangen um ihn zu töten oder ihm zu verprügeln....das wissen nur sie bzw. die Polizisten was die Täter vernehmen.
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wollten sie ihn *nur* verprügeln, kommt der Totschlag zum tragen, ganz klar...
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Sowohl "Mord" als auch "Totschlag" sind doch vorsätzliche Morde...
Einziger Unterschied ist und bleibt das fehlen von Mordmerkmalen beim Totschlag.
Und die Mordmerkmale sind ja nun einmal Absatz 2 § 211 StGB und ich kann/will nicht verstehen wie das nicht zum tragen kommen kann...
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Sowohl "Mord" als auch "Totschlag" sind doch vorsätzliche Morde...
Einziger Unterschied ist und bleibt das fehlen von Mordmerkmalen beim Totschlag.
Und die Mordmerkmale sind ja nun einmal Absatz 2 § 211 StGB und ich kann/will nicht verstehen wie das nicht zum tragen kommen kann...
Wie ich schon sagte...der Vorsatz was die Täter vor der Tat wollten ist wichtig
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Wie ich schon sagte...der Vorsatz was die Täter vor der Tat wollten ist wichtig
...sind sie hingegangen um ihn zu töten oder ihm zu verprügeln...
Aber selbst, wenn sie vorhatten, den Anderen zu töten, also mit Vorsatz, wäre es erst einmal "nur" Totschlag. Um zu entscheiden, ob es Mord oder Totschlag war, muss man prüfen, aus welchen Gründen, auf welche Art oder mit welchen Mitteln das Töten passierte.
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Sowohl "Mord" als auch "Totschlag" sind doch vorsätzliche Morde...
Einziger Unterschied ist und bleibt das fehlen von Mordmerkmalen beim Totschlag.
Und die Mordmerkmale sind ja nun einmal Absatz 2 § 211 StGB und ich kann/will nicht verstehen wie das nicht zum tragen kommen kann...
Wie ich schon sagte...der Vorsatz was die Täter vor der Tat wollten ist wichtig
Ich denke das ist falsch so. Siehe Torschtis Post und die Tatsache das auch bei Totschlag der Vosatz zugrunde liegt!
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Wie ich schon sagte...der Vorsatz was die Täter vor der Tat wollten ist wichtig
...sind sie hingegangen um ihn zu töten oder ihm zu verprügeln...
Aber selbst, wenn sie vorhatten, den Anderen zu töten, also mit Vorsatz, wäre es erst einmal "nur" Totschlag. Um zu entscheiden, ob es Mord oder Totschlag war, muss man prüfen, aus welchen Gründen, auf welche Art oder mit welchen Mitteln das Töten passierte.
Nein das stimmt nicht....wenn ich den Vorsatz habe jemanden zu töten ist es egal wie....
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Absichtliche Schwere Körperverletzung mit Todesfolge....Totschlag....Mord in dieser Reihenfolge geht es.....glaubt mir und Totschlag wird auch zur Anzeige gebracht im Effekt
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Nein das stimmt nicht....wenn ich den Vorsatz habe jemanden zu töten ist es egal wie....
Die einfachste Begründung liefert oftmals Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Mord: "Sowohl Mord als auch Totschlag sind vorsätzliche Tötungen eines anderen Menschen, wobei Mord schwerer bestraft wird als Totschlag." Töten mit Vorsatz heißt, dass ich vorhabe, einen Menschen zu töten.
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Wenn ein Juve-Fan z.B. im Affekt den Liebhaber seiner Frau tötet (auf frischer Tat) ist es Totschlag. Reist er aber mit ner Magnum zu ihm um sich zu rächen ist es Mord.
Beides geschieht im Prinzip absichtlich, Vorsatz nennt man es aber nur in Fall 2. Ohne jede Absicht wäre es dann fahrlässige Tötung o.ä....
Glaube du störst dich zu sehr am Begriff Vorsatz, Mord wird den Türstehern wohl kaum nachzuweisen sein.
:bia: :bia:
edit: genau Torschti :zustimm:
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Wenn ein Juve-Fan z.B. im Affekt den Liebhaber seiner Frau tötet (auf frischer Tat) ist es Totschlag. Reist er aber mit ner Magnum zu ihm ist es Mord.
Beides geschieht im Prinzip absichtlich, Vorsatz nennt man es aber nur bei Fall 2. Ohne jede Absicht wäre es dann fahrlässige Tötung o.ä....
Glaube du störst dich zu sehr am Begriff Vorsatz.
:bia: :bia:
Den Tatbestand "Affekt" gibt es im deutschen Recht nur bei der Prüfung der Schuldfähigkeit, aber nicht bei der Prüfung, ob es Mord oder Totschlag ist. Und jetzt weiß ich auch, warum ich so uneins mit dir, Frutti bin: du schreibst von österreichischem und ich von deutschem Recht.
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das stimmt, habe ich nicht bedacht :zustimm: :zustimm: :zustimm:
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ekelhaft ekalhaft , hab auch noch nie von langen strafen für vergewaltiger gelesen alles ekelhaft bahh
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Der Türsteher geht von der Tür zur Bar - Schlägt so lange auf ihn ein bis er reglos liegen bleibt - Notruf - Tod im KH
Ein Juve_fan geht mit der Magnum zum Liebhaber - Schießt ihm in den Bauch - reglos - Notruf - Tod im KH
In meinen Augen nehme die beiden Täter den Tod billigend in Kauf. Trotzdem wird bei dem einem gesagt Mord und bei dem andere Totschlag?
Ich will nicht streiten - bitte erklärt es mir! Wer klärt denn bitte was das Ziel des Angreifers war?
Am Ende sagt man halt die Türsteher wollten ihn nur verletzen und er ist ausversehen gestorben - und deswegen gibt es eine mildere Strafe?
Also das ist mehr als scheinheilig und in meinen Augen völliger Unfug!!!
Unfall mit Todesfolge oder Mord... dazwischen kann ich keine Kompromisse sehen... sry
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Juve_fan, dein zweites Beispiel ist nicht unbedingt ein Beispiel für Mord. Es müssen zusätzlich Merkmale aus dem § 211 Abs. 2 StGB vorliegen, der da lautet:
"Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet."
Nur dass jemand mit der Magnum zum Liebhaber geht und ihn tötet, reicht hier nicht aus. Man kann sich immer trefflich streiten, ob die Tatbestandsvoraussetzungen bei konkreten Sachverhalten zutreffen.
Wenn er den Liebhaber allerdings ausraubt und dies auch vorgehabt hat, dann könnte es Mord sein.
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Das deutsche Rechtssystem ist so schwachsinnig, wie selten irgendwo.
:zustimm:
außerdem darf man seine Gefühle nicht äußern und sagen ich freu mich, dass Osama endlich weg ist .... schwachsinnig !!
Ja bei Türstehern wird es auf Totschlag hinauslaufen, wenn es eine "normale" Schlägerei war ...... wenn die sich kannten und es werden Beweise gefunden, dass sie das an dem Abend vor hatten ist es vorsätzlich, also Mord
Aber egal ob Mord oder Totschlag, in beiden Fällen liegen Tötungen eines Menschen vor ....
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wenn die sich kannten und es werden Beweise gefunden, dass sie das an dem Abend vor hatten ist es vorsätzlich, also Mord
Auch bei deinem Mordbeispiel könnte es bis dahin erst einmal "nur" Totschlag sein, Vorsatz bedeutet nicht zwangsläufig Mord. Auch wenn ich eine Tat bis ins letzte Detail plane, kann es durchaus noch Totschlag sein. Es kommt immer auf den Beweggrund, die Art oder die Mittel an.
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wenn die sich kannten und es werden Beweise gefunden, dass sie das an dem Abend vor hatten ist es vorsätzlich, also Mord
Auch bei deinem Mordbeispiel könnte es bis dahin erst einmal "nur" Totschlag sein, Vorsatz bedeutet nicht zwangsläufig Mord. Auch wenn ich eine Tat bis ins letzte Detail plane, kann es durchaus noch Totschlag sein. Es kommt immer auf den Beweggrund, die Art oder die Mittel an.
das erklär mir mal genauer ? Wenn die Türsteher planen den Mann an diesem Abend zu töten ist es Mord .... welcher Beweggrund würde denn in dem Fall juristisch als Totschlag gelten ?
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Wie es im deutschen Recht gang und gäbe ist, sind alle diese Begriffe an Schwammigkeit nicht zu überbieten. Niedrige Beweggründe liegen z. B. vor, wenn das Motiv der Tötung nach allgemeiner Würdigung auf tiefster Stufe steht und dadurch besonders verachtenswert ist. Wo genau diese "tiefste Stufe" beginnt, scheinen sich einige Rechtsgelehrten nicht immer einig zu sein. Auch Heimtücke als Tatbestand ist schwammig. Wer einen Schlafenden tötet, handelt heimtückig und begeht einen Mord. Wer einen Besinnungslosen tötet, handelt nicht heimtückisch, könnte also, wenn kein anderes Merkmal vorliegt, "nur" ein Totschläger sein.
Wenn die Türsteher planen den Mann an diesem Abend zu töten ist es Mord
Nein, das muss nicht unbedingt ein Mord sein. Es sei denn, es wird eines der Merkmale des § 211 Abs. 2 StGB erfüllt.
welcher Beweggrund würde denn in dem Fall juristisch als Totschlag gelten ?
Ein solcher Beweggrund liegt wohl dann vor, wenn das Motiv der Tötung - wie oben erwähnt - nicht auf der untersten (sittlichen) Stufe ist. Spontan einfallen würde mir so etwas wie Sterbehilfe, es wird aber noch andere Beweggründe geben.
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Sterbehilfe :lach:
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Interessehalber: Was ist daran so lustig? :gruebel:
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ich habe ja einen konkreten Fall geschildert .... und zwar dass die Türsteher einen Tag vorher planen einen Mann in der Disco umzubringen ...... da kam Sterbehilfe irgendwie seltsam als nicht niedriger Beweggrund rüber
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Sorry, hatte den Bezug dazu nicht hergestellt, war in den Beiträgen gesprungen. :zustimm: Bei diesem konstruierten Beispiel wirkt die Sterbehilfe als Grund wirklich sehr suspekt.
Das, was da in Frankfurt vorm/im "U" geschehen ist, ist wirklich schrecklich und grausam und hat, ähnlich wie bei der Loveparade große Diskussionen in der Gastro- und Veranstalterszene ausgelöst.
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Sterbehilfe :lach:
Ich gebe ja zu, dass das Beispiel für den o. g. Sachverhalt schlecht gewählt ist. Nichtsdestotrotz wird man beim jetzigen Sachverhalt wohl nichts finden, was zu einem Mordmotiv führen könnte.
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ganz sicher nicht....habe jetzt mal den Beitrag gelesen, ja irgendwas wird der Auslöser gewesen sein, ich glaube nicht das die Türsteher zur Bar gehen und in zusammenschlagen, ohne das was zuvor passiert ist an der Theke. Das Problem ist natürlich das sogenannte Türsteher , sehr oft unqalifiziert sind und glauben, weil sie durch Anabolika und sonstige Mittel ihre Muskel aufbauen, die Helden der Nacht sind.....Mord als Anklage wird niemals halten und somit hat der Staatsanwalt in Frankfurt klug entschieden.....erschwerend ist natürlich das sie ihr Opfer vor die Tür gelegt haben
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ganz sicher nicht....habe jetzt mal den Beitrag gelesen, ja irgendwas wird der Auslöser gewesen sein, ich glaube nicht das die Türsteher zur Bar gehen und in zusammenschlagen, ohne das was zuvor passiert ist an der Theke. Das Problem ist natürlich das sogenannte Türsteher , sehr oft unqalifiziert sind und glauben, weil sie durch Anabolika und sonstige Mittel ihre Muskel aufbauen, die Helden der Nacht sind.....Mord als Anklage wird niemals halten und somit hat der Staatsanwalt in Frankfurt klug entschieden.....erschwerend ist natürlich das sie ihr Opfer vor die Tür gelegt haben
Also mal ganz ehrlich, egal ob da was gewesen ist oder nicht, die Typen wollten prügeln und das richtig. Ein normaler Türsteher sackt dich an und raus biste. Aber auf einen Einprügeln, wo gibt es denn sowas. Klar als Verteidigung, wenn welche aggressiv sind. Aber sonst gehört das wohl nicht zu deren Aufgaben...
Und das Opfer sah nun nicht gerade so aus, als ob es gegen 3 Muskelprotze Stunk macht.
Die polizeibekannten Prügler Ömer H. (29), Antanasios G. (35) und Aleksander B. (32) droschen hier einen Briten († 31) grundlos mit einem Quarzhandschuh zu Tode.
Nach dem Zitat in der Bild ist doch mal ganz klar die Frage.
Wieso dürfen solche Rowdies als Türsteher für Recht und Ordnung sorgen. Das entbehrt jeder Logik. Bei anderen Berufen muss auch ein polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt werden und in der Branche wäre dies sicherlich angebracht, findet ihr nicht auch?
Zudem mit dem Quarzhandschuh. Also ohne mir jetzt ein konkretes Bild machen zu können. Reine Willkür und das aufs Übelste. Und so viele Zeugen, hoffentlich gehen die alle 3 für lange in den Bau. Aber das wird wohl nicht passieren. :nein:
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Hier mal die "offizielle Stellungnahme" des Clubs in Frankfurt: KLICK MICH (http://u60311.net/statement/)
Zu den Securities muss man sagen: In Frankfurt und in vielen anderen Großstädten Deutschlands gibt es eine regelrechte "Türsteher-Mafia". Mittlerweile ist es zwar nicht mehr so schlimm wie vor 5-10 Jahren, aber auch jetzt sind es immer noch nur wenige Firmen, die den Markt in den Städten dominieren, oftmals leider mit nicht wirklich legalen Methoden. Da sind "Führungszeugnisse" etwas, das wenig Bedeutung hat. Nicht falsch verstehen: Es gibt auch in Großstädten sehr seriöse Sicherheitsfirmen aber eben auch einige schwarze Schafe mit sehr zweifelhaftem Ruf.
Das ist auch nicht das erste Mal, dass die Türsteher des U60 negativ auffallen, es hat in der Vergangenheit immer wieder Vorfälle dort gegeben, die so nicht hätten sein müssen. Leider ist es hier zum Äußersten gekommen, was die Sache unendlich verschlimmert. Deren Verhalten ist durch nichts zu rechtfertigen und auch ich hoffe, dass sie die gerechte Strafe bekommen, befürchte aber, dass dies nicht so einfach werden wird.
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die wir mit guten Referenzen zu Eurem und unserem Schutz beauftragt haben. Im Gegensatz zu einigen Darstellungen, besaßen nach Angabe der Security Firma alle Türsteher den gesetzlich vorgeschriebenen 34A Schein. Dieser bestätigt, dass die Türsteher eine Unterrichtung über die notwendigen rechtlichen Vorschriften erhalten und eine Sachkundeprüfung bestanden haben.
Keiner der Türsteher war nach Polizeiangaben vorbestraft.
Da hat die Blöd mal wieder falsch berichtet :keks: