Autor Thema: Kündigungsfrist für Untermieter  (Gelesen 1004 mal)

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Juffo

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Kündigungsfrist für Untermieter
« am: 24. Juli 2010, 23:03:31 »
Hallo,

weil ich mit meiner Mitbewohnerin überhaupt nicht mehr klar bin (ich gelte als Untermieter), möchte ich hier bald weg. Allerdings strebe ich erst den 1. Oktober als Auszugstermin an, da ich bis dahin meine Bachelorarbeit schreibe. Werde wohl mit einem Studienkollegen zusammenziehen. Allerdings muss eine Wohnung erst gefunden werden, was natürlich dauern könnte.
Wie ist die Kündigungsfrist für Untermieter gesetzlich geregelt? Die orientiert sich doch nicht an die Frist der Hauptmieter, oder? Die beträgt dort mindestens 3 Monate und das wäre echt der letzte Schwachsinn, denn als Untermieter hat man schließlich auch einen geringeren Kündigungsschutz als ein Hazptmieter.

Auf einer Seite habe ich es so gefunden:
"Fast gänzlich ungeschützt ist nämlich ein alleinstehender Untermieter, der ein überwiegend möbliertes Zimmer in der Wohnung des Vermieters (Hauptmieter) angemietet hat (§ 549 Abs. 2 BGB). Die Berufung auf Härtegründe nach der Sozialklausel scheidet hier aus. Der Hauptmieter kann dem Untermieter spätestens am 15. des Monats zum Ablauf des Monats kündigen."

Das bedeutet doch, dass ich Anfang September noch die Möglichkeit hätte zu kündigen, oder? Kann jemand diesen Sachverhalt bestätigen?

Wallace

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Re:Kündigungsfrist für Untermieter
« Antwort #1 am: 25. Juli 2010, 09:26:54 »
na wird im Mietvertrag doch drinstehen oder nicht ?

IamTheDj

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Re:Kündigungsfrist für Untermieter
« Antwort #2 am: 25. Juli 2010, 10:00:40 »
In Österreich ist hier eine Kündigungsfrist von 4 Wochen einzuhalten.

Juffo

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Re:Kündigungsfrist für Untermieter
« Antwort #3 am: 25. Juli 2010, 14:10:13 »
na wird im Mietvertrag doch drinstehen oder nicht ?

Nein. Da steht "Kündigungsfrist nach den gesetzlichen Regelungen".

Wallace

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Re:Kündigungsfrist für Untermieter
« Antwort #4 am: 25. Juli 2010, 14:39:44 »
ahja dann muss du mal googeln oder soll ich ?  :mrgreen:

Offline Vidu

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Re:Kündigungsfrist für Untermieter
« Antwort #5 am: 25. Juli 2010, 17:46:42 »
Möbeliertes Zimmer als Untermieter -> 14 Tage
unmöbeliertes Zimmer -> 3 Monate

müsste so sein.

Juffo

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Re:Kündigungsfrist für Untermieter
« Antwort #6 am: 26. Juli 2010, 09:49:53 »
Möbeliertes Zimmer als Untermieter -> 14 Tage
unmöbeliertes Zimmer -> 3 Monate

müsste so sein.

Okay und wie unterscheidet man nun genau ein möbliertes von einem unmöblierten? Welche Aspekte spielen da eine Rolle? Überhaupt, was ist das für eine beschissene Regelung?

Offline Chagal

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Re:Kündigungsfrist für Untermieter
« Antwort #7 am: 26. Juli 2010, 14:46:30 »
Naja .. gehören die Möbel und das Inventar dir oder wurden die Sachen vom Vermieter (in dem Fall wohl Hauptmieter) gestellt? ;)


Juffo

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Re:Kündigungsfrist für Untermieter
« Antwort #8 am: 26. Juli 2010, 16:38:58 »
Alels, was hier drin ist, gehört mir. DAnn erkläre mir mal bitte einer diese Regelung. Ich kann echt nicht glauben, dass es so ist, nur weil der Schreibtisch, der hier steht, mir gehört und nicht dem Hauptmieter.

Offline Vidu

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Re:Kündigungsfrist für Untermieter
« Antwort #9 am: 26. Juli 2010, 17:37:19 »
Naja gehört die Möbelierung dem Mieter (dir), dann müsstest du bei einer kurzfristigen Kündigung für die Lagerung der Sachen einiges an Geld aufwenden, daher wohl die längere Kündigungsfrist.

Wäre es nicht am einfachsten in Abstimmung deines Vermieters zu einem Stichtag zu kündigen? Beide unterschreiben und fertig.

Juffo

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Re:Kündigungsfrist für Untermieter
« Antwort #10 am: 26. Juli 2010, 20:18:38 »
Das ist ja das Problem: Der Stichtag steht nicht fest. Vielleicht ist es der 1. Oktober. Vielleicht auch der 15. Je nachdem, was ich finden lässt. Insofern wäre es ziemlich blöd, sich jetzt schon auf einen Stichtag zu einigen, wenn ich dann für 1 Monat oder so hinterher auf der Straße leben muss.