Hallo,
weil ich mit meiner Mitbewohnerin überhaupt nicht mehr klar bin (ich gelte als Untermieter), möchte ich hier bald weg. Allerdings strebe ich erst den 1. Oktober als Auszugstermin an, da ich bis dahin meine Bachelorarbeit schreibe. Werde wohl mit einem Studienkollegen zusammenziehen. Allerdings muss eine Wohnung erst gefunden werden, was natürlich dauern könnte.
Wie ist die Kündigungsfrist für Untermieter gesetzlich geregelt? Die orientiert sich doch nicht an die Frist der Hauptmieter, oder? Die beträgt dort mindestens 3 Monate und das wäre echt der letzte Schwachsinn, denn als Untermieter hat man schließlich auch einen geringeren Kündigungsschutz als ein Hazptmieter.
Auf einer Seite habe ich es so gefunden:
"Fast gänzlich ungeschützt ist nämlich ein alleinstehender Untermieter, der ein überwiegend möbliertes Zimmer in der Wohnung des Vermieters (Hauptmieter) angemietet hat (§ 549 Abs. 2 BGB). Die Berufung auf Härtegründe nach der Sozialklausel scheidet hier aus. Der Hauptmieter kann dem Untermieter spätestens am 15. des Monats zum Ablauf des Monats kündigen."
Das bedeutet doch, dass ich Anfang September noch die Möglichkeit hätte zu kündigen, oder? Kann jemand diesen Sachverhalt bestätigen?