ok passt, danke.
und 1) und 2) gelten auch für TM-Angebote oder?
Bei der Leihe-Rückkehrer gilt auch die Regel mit 32 Jahre oder?
Genau.
Die Regelung gilt quasi für jede erdenkliche Situation.
Solange der Spieler einen Vertrag hat/bekommt, welcher vor dem Ende seines 31.LJ endet, kann er vom System her keine Rente beantragen.
Dabei ist es egal, ob er auf dem TM steht (von dir selbst), oder du einen selbigen auf dem Transfermarkt erwirbst.
Bei einer Leihe ebenfalls.
Veranschaulichende Beispiele:
29Jahre: Spieler nimmt jeden Vertrag an und wird keine Rente beantragen. Auch wenn er nach dem Vertragsende älter als 32Jahre ist.
AUSNAHME: Du machst ihm ein Vertragsangebot zum Saisonende und er erbittet sich Bedenkzeit und nimmt das Angebot erst zur neuen Saison an (dann ist er 30!).
30Jahre: 70ZATs Vertrag --> keine Rente möglich
265ZATs Vertrag --> Rente möglich
31Jahre: 70ZATs Vertrag --> Rente möglich
Leihe: Spieler wird verliehen an ZAT2 (für 65ZATs) wenn 30Jahre alt --> bei Rückkehr 31Jahre --> Rente möglich (Spieler erhält bei dir ja neuen Vertrag über 65ZATS!)
Leihe über 60ZATs --> Spieler ist noch 30, wenn er zurückkehrt und wird dann keine Rente beantragen.
Achtung: Spieler kann auch bei abgelehnten Verträgen seine Rente ankündigen.