Autor Thema: Unzufriedenheit  (Gelesen 487 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Chalsti

  • D-Jugendspieler
  • *
  • Beiträge: 58
Unzufriedenheit
« am: 20. März 2014, 14:12:07 »
Zitat
Ein Spieler mit laufendem Vertrag kann unzufrieden werden und ein höheres Gehalt fordern. Voraussetzung dafür ist, dass sein Wunschgehalt mindestens 75% höher ist als das aktuelle Gehalt und die letzte Vertragsverlängerung mindestens 65 ZATs zurückliegt. Tritt dieses Ereignis ein (die Chance liegt bei 3%), erhält man eine Ingame Nachricht, mit der Aufforderung in den nächsten 14 Tagen Verhandlungen mit dem betroffenen Spieler aufzunehmen. Unzufriedene Spieler werden im Vertragsmenü mit roter Vertragsrestlaufzeit dargestellt. Lässt man die Reaktionszeit von 14 Tagen ohne Reaktion verstreichen, verliert der Spieler 20 Moralpunkte. Nimmt man Verhandlungen auf gelten die selben Regeln, wie bei einer Vertragsverlängerung.

Wenn man die 14 Tage ohne Reaktion verstreichen lässt, ist der Spieler dann direkt noch einmal unzufrieden, oder verliert er "nur" 20 Moralpunkte und "alles ist wieder gut"? Gelten diese 3% eigentlich pro ZAT oder pro Tag?

Viele Grüße

Chalsti

Offline 0815-Mulle

  • Administrator
  • Lebende Legende
  • *****
  • Beiträge: 80.302
  • Geschlecht: Männlich
  • Veni, vidi, vici ;-)
Re: Unzufriedenheit
« Antwort #1 am: 20. März 2014, 15:32:01 »
Die 3% gelten pro ZAT und pro Spieler, auf den die Voraussetzungen zutreffen.
Doch nur im Zuge der ZAT-Berechnung kannst du so eine Nachricht bekommen.

Ich hatte letzte Saison einen Unzufriedenen und habe ihn "verhungern" lassen = -20 Moralschaden und danach kam er nicht wieder.
ABER er könnte rein theoretisch am nächsten ZAT wieder anklopfen, wenn die Voraussetzungen weiterhin zutreffen.
« Letzte Änderung: 20. März 2014, 15:32:41 von 0815-Mulle »
Girondins Mulhouse
© Luftbump
... Kunterbunt durch die Ligue 1. :scherzkeks: :cool: