Forum zum KSM-Soccer Onlinefussballmanager

Manager-Almanach => Newbie & Mentoren Forum => Thema gestartet von: finmik am 20. Februar 2010, 20:12:07

Titel: AGB §15
Beitrag von: finmik am 20. Februar 2010, 20:12:07
15. Jeder Mitspieler kann jederzeit seinen Account ohne Einhaltung von Fristen kündigen. Eine erneute Registrierung bei KSM-Soccer ist frühestens nach Ablauf von 4 Wochen erlaubt. Die Frist verlängert sich um eine eventuell noch vorhandene Wechselsperre des gelöschten Account. Andernfalls gilt der Mitspieler als Doppelmanager.



Was bedeutet dass für User, die sich vor einer Woche haben löschen lassen und zu dem Zeitpunkt noch eine WS von einer 65 ZAT hatten?

Wird die neue Regelung auch hier angewendet?  :gruebel:
Titel: Re:AGB §15
Beitrag von: Ohli am 20. Februar 2010, 20:30:48
denke ich eher nicht da wir heute erst alle die neuen AGB`s akzeptiert haben
Titel: Re:AGB §15
Beitrag von: finmik am 20. Februar 2010, 20:45:21
danke......

obwohl ich die agb hier anders auslege.

kündigen konnte der betreffende manager auch vorher.
die neuregistrierung ist noch nicht abgeschlossen - entsprechend gilt die neue agb.........

aber sei es drum......
Titel: Re:AGB §15
Beitrag von: Sascha am 20. Februar 2010, 21:35:09
@ Mikalli: Werden wir mal diskutieren, denke du hast da recht.
Titel: Re:AGB §15
Beitrag von: finmik am 22. Februar 2010, 20:51:00
@ Mikalli: Werden wir mal diskutieren, denke du hast da recht.

gab´es dazu schon eine entscheidung? :gruebel:
denn es gibt wohl mittlerweile mindestens einen weiteren user, den es aktuell betreffen sollte
Titel: Re:AGB §15
Beitrag von: Sascha am 23. Februar 2010, 09:07:21
Also Cyber und Cooper (Niico) waren vor der Änderung und haben daher normal 4 Wochen.

Aber beim nächsten Mal und das kommt bestimmt greift dann die neue Regel.
Titel: Re:AGB §15
Beitrag von: finmik am 23. Februar 2010, 09:44:23
Also Cyber und Cooper (Niico) waren vor der Änderung und haben daher normal 4 Wochen.

Aber beim nächsten Mal und das kommt bestimmt greift dann die neue Regel.

freut mich, dass die beiden user gehalten werden.

nur sauber ist das nicht.........
sollte z.b. der gesetzgeber beschliessen, dass für hoheitliche aufgaben nur noch bewerber ohne vorstrafen akzeptiert werden, dann gilt das auch für vor der novellierung entstandene eintragungen im strafregister (zwar ein hoch gegriffener vergleich - er passt aber zu dem, was ich ausdrücken wollte)

kann geschlossen/verschoben werden.