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Manager-Almanach => Newbie & Mentoren Forum => Thema gestartet von: Sascha am 30. März 2015, 20:23:15
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Trainer A von Verein A verkauft Trainer Z als KRK Deal Spieler A
Trainer A wechselt im Laufe der Saison zu Verein B. Kann Trainer Z Spieler A zu dem Trainer ziehen lassen?
Es lag im vorhinein keine Absicht vor zu wechseln und den Spieler mitzunehmen.
Liebe User,
aufgrund jüngster Ereignisse möchten wir euch darauf hinweisen, dass das Mitnehmen von Spielern nach Vereinswechsel über dritte untersagt ist.
Das heißt das Verkaufen von Spielern im vorhinein mit der Absicht sie beim neuen Verein wieder zurück zu kaufen wird als Transfer über Dritte laut Regelkatalog beurteilt.
Das gilt auch für Spielerverkäufe zu Ausbildungszwecken über 3 Vereine.
Erlaubt ist es natürlich die Spieler beim Wechseln beim Verein zu lassen und diese dann von einem neuen Manager zu erwerben.
Grüße
die Transfer-Mods
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:winken: :winken: :winken: :winken:
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Auszug aus der Mitteilung:
Das heißt das Verkaufen von Spielern im vorhinein mit der Absicht sie beim neuen Verein wieder zurück zu kaufen wird als Transfer über Dritte laut Regelkatalog beurteilt.
Sollte diese Absicht im vorhinein nicht bestehen ist es nicht verboten.
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Danke für die Antwort. :zustimm:
Obwohl ich Sie anders erwartet hätte. Denn der Spielraum ist hier doch wieder sehr groß.
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Man will eben die so wichtige handlungsfreiheit nicht komplett wegnehmen :scherzkeks:
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Mann sollte aus dem von c-pix und diesem einen Thread machen.
Denn ein KRK über 3 Vereine ist ja nun nicht grundsätzlich ausgeschlossen.
Denn beim Beispiel Mikk (Wessels) ist dies ja erlaubt.
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Wird dann aber unübersichtlich weil durcheinander geschrieben und die Intention beider Threads war eine andere.
Könnt aber gerne eure Threads so umbenennen, dass man sieht was dahinter steckt :)
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Also können wir uns jetzt aussuchen was richtig ist?
Hallo,
sorry, wir sind hier noch eine Antwort schuldig.
Hier wurde scheinbar etwas verwechselt bzw zusammengewürfelt.
Grundsätzlich sollte allen klar sein, dass der Spieler nicht dem Manager gehört sondern dem Verein. Hier sind auch die kostenpflichtigen Eigenkreationen nicht ausgeschlossen.
Wenn ein Manager einen Spieler zu Ausbildungszwecken verkauft und dann entscheidet den Verein zu wechseln, sollte er den Spieler wieder dem Verein zurückführen bevor er den Verein wechselt. Dann kann er mit dem neuen Manager verhandeln.
Wenn er allerdings den Spieler mit zum neuen Verein nimmt, so wird es als Transfer über Dritte gedeutet und kann zu einer Bestrafung nach Strafenkatalog führen.
Empfehlenswert ist es solche Transfer im Vorfeld durch uns abklären zu lassen.