Autor Thema: Neuregelung der Urlaubsvertretung  (Gelesen 1193 mal)

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Offline Frutti

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Neuregelung der Urlaubsvertretung
« am: 12. September 2008, 11:33:24 »
Folgende Bestimmung hat mit Berechnung des ZATs 65 der Saison 15 ihre Gültigkeit:


Was darf eine UV:

- Training umstellen
- Aufstellungen machen
- Jugendspieler/amateure hochziehen
- Stadion ausbauen, wenn dies gewünscht wird und im UV Forum gepostet wurde
- Stadionumfeld ausbauen wenn dies gewünscht wird und im UV Forum gepostet wurde
- Verträge nachverhandeln - sofern gewünscht und im UV forum gepostet
- FSS ausmachen

Was darf eine UV NICHT:

-Spieler auf den Transfermarkt setzen/kaufen
Sollten zu Beginn der UV noch Spieler auf dem TM sein oder Gebote laufen muss das den TM´s gemeldet werden.

- Verein sportlich/wirtschaftlich bewußt schädigen

- immer nur eine UV gleichzeitig
- UV niemals länger als 30Tage, dann muss eine neue benannt werden

Die Einstellungen einer UV, fallen in den Bereich der Vertrauensbasis, wird durch die UV ein Schaden am Verein verursacht übermimmt die Spielleitung keine Verantwortung

Eine UV muß mindestens 24 Stunden vorher angemeldet werden und darf nur vollzogen werden, wenn ein Mod diese genehmigt hat.


Eine Ergänzung der Ingameregeln unter Punkt 6.8 Urlaubsvertretung erfolgt noch bzw. die Verlautbarung in den Ingame-News (Startseite)
« Letzte Änderung: 13. September 2008, 15:26:32 von MacFrutti »
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