Autor Thema: S41 - 04 - neue Transferart: KRK (Kauf / Rückkauf)  (Gelesen 4697 mal)

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Offline Tim

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S41 - 04 - neue Transferart: KRK (Kauf / Rückkauf)
« am: 02. Juni 2017, 11:46:22 »
neue Transferart: KRK (Kauf / Rückkauf):

Neben Kauf, Leihe und Tausch wird es nun auch vom System unterstützte KRK-Transfers geben.

Für einen KRK werden beim Transfer sowohl die Höhe der ersten Ablöse hin zum Partnerverein als auch die Höhe der Rückkaufsumme zurück zum Stammverein festgelegt.

Bei Angebotsabgabe durch den Partnerverein muss die Ablöse stets geringer sein als die Rückkaufsumme.
Bei Angebotsannahme durch den Stammverein des Spielers wird die Differenz aus Rückkaufsumme und Ablöse immer direkt von dessen Konto abgezogen.
Eine weitere Zahlung nach Ablauf des KRK-Deals gibt es daher nicht!

Die maximale Transferdauer beträgt wie bei einer Leihe 65 ZATs.

Nach Ablauf des KRK wechselt der Spieler zurück (unabhängig davon, ob der Stammverein noch einen Manager hat oder es dort einen Managerwechsel gab).
Danach hat der Spieler keine WS und wird mit einem Vertrag über 65 ZATs zum Wunschgehalt ausgestattet.
Es wird eine spezielle Übersicht im Transfermarktbereich geben, welche die KRK-Deals des eigenen Vereins gesondert aufzeigt.

WICHTIG:
- Ist das Konto des Stammvereins zum fraglichen Rückabwicklungszeitpunkt nicht ausreichend gedeckt, wechselt der Spieler in den KSM-Spielerpark. Der Partnerverein bekommt die Rückkaufklausel vom System bezahlt.
- Ein spezielle Rückholoption für den Stammverein wie bei der Leihe wird es zunächst nicht geben!
- Ein KRK-Transfer gilt wie die Leihe nur als ein Transfer!
- Ein Premium-User darf in Summe maximal 6 Spieler verleihen oder per KRK abgeben, ein Free-User maximal 3.
- Ein Premium-User darf in Summe maximal 6 Spieler leihen oder als KRK unter Vertrag nehmen, ein Free-User maximal 3.
« Letzte Änderung: 04. Juni 2017, 16:58:08 von Tim »

Offline Tim

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Re: S41 - 04 - neue Transferart: KRK (Kauf / Rückkauf)
« Antwort #1 am: 04. Juni 2017, 16:59:10 »
Kleine Änderung:

Um Mißbrauch vorzubeugen wurden folgende Punkte angepasst:

Bei Angebotsabgabe durch den Partnerverein muss die Ablöse stets geringer sein als die Rückkaufsumme.
Bei Angebotsannahme durch den Stammverein des Spielers wird die Differenz aus Rückkaufsumme und Ablöse immer direkt von dessen Konto abgezogen.
Eine weitere Zahlung nach Ablauf des KRK-Deals gibt es daher nicht!