Jo, bin da völlig deiner Meinung! Aber es ist eben nach deutschem Recht geregelt, da kann KSM leider keine Ausnahme sein!
Der Tagesspiegel spricht nur leider kein deutsches Recht.....
Dann klär uns doch bitte auf!
Meine Meinung:
Das Briefgeheimnis schützt Absender und Empfänger einer Nachricht vor unbefugtem Zugriff durch das Transportunternehmen. Auf ein Forum übertragen bedeutet dass, dass der Admin grundsätzlich keine PNs der User einsehen darf.
Der Empfänger einer Nachricht kann aber dem Grunde nach damit anstellen, was er möchte, es sei denn, dem stehen berechtigte Interessen des Absenders entgegen. Wenn der Absender die Nachricht als vertraulich gekennzeichnet hat oder sie persönliche oder offensichtlich vertrauliche Daten enthält, darf man sie nicht veröffentlichen und nur unter bestimmten Voraussetzungen weiterleiten.
Andererseits sind auch Fälle denkbar, in denen man trotz Verbot durch den Absender eine PN weiterleiten oder veröffentlichen darf, nämlich dann, wenn das eigene Interesse höher wiegt als der Schutz des Persönlichkeitsrechts des Absenders.