Autor Thema: Unzufriedensheitsmodul  (Gelesen 1288 mal)

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Offline 0815-Mulle

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Unzufriedensheitsmodul
« am: 08. August 2008, 12:00:29 »
Hallo,

es ist laaaaaaaaaaaaaaaaaaaange her, dat wir es nutzten und ich konnte mit der Suche nichts finden und mein alter Thread wo es drin stand wurde ja gelöscht ^^

In welchen Fällen/Rahmenbedingungen greift noch mal die Unzufriedenheit?

...greift sie ab einer bestimmten Differenz zwischen Gehalt und Gehaltswunsch?
...greift sie ab einem bestimmten Differenzprozentsatz zwischen Gehalt und Gehaltswunsch?
...greift sie erst ab bestimmter Gehaltswunschhöhe?
...greift sie bei Spielern jeden Alters und Talentes?
...greift sie egal wielang der Vertrag noch ist?

Einfach mal dat Modul nochmal erklären für die Manager die es noch nicht kennen bzw jene die die Wirkungsweise/-grundlage vergessen haben.

Danke.
(notfalls verschieben hehe)
Girondins Mulhouse
© Luftbump
... Kunterbunt durch die Ligue 1. :scherzkeks: :cool:     

Bit-te

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Re: Unzufriedensheitsmodul
« Antwort #1 am: 12. August 2008, 13:19:32 »
Hallo,

das Modul greift ab einem bestimmten prozentualen Unterschied (glaube bei mehr als 200% seines aktuellen Gehalts)

Dann gibts noch die Wahrscheinlichkeit.

Nach einem Vertragsabschluss ist 70 ZAT Verhandlungssperre.
Wenn die Unzufriedenheit sich bemerkbar gemacht hat, und man ignoriert diese, "kann" der Spieler nach 12 ZAT erneut seine Unzufriedenheit ausdrücken.

Sobald die Gehälter angepasst sind, sollte man von dieser Funktion nicht mehr oft was mitbekommen, da Gehaltsunterschiede wo das Wunschgehalt doppelt so hoch ist wie das aktuelle, selten sein sollten, und dann gibts ja noch die Wahrscheinlichkeit.Es muß also nicht zwangsläufig jeder Spieler kommen der sich unterbezahlt fühlt.

Gruß
Bit-te
« Letzte Änderung: 12. August 2008, 14:15:40 von Bit-te »