Autor Thema: Vertragsverlängerung möglich trotz neuem Vertrages ?  (Gelesen 1099 mal)

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stefanbecks

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Vertragsverlängerung möglich trotz neuem Vertrages ?
« am: 07. September 2007, 15:11:59 »
mit sämtlichen Spielern, die ihren Vertrag vor der EWS verlängerten und die sich in der Verhandlungssperre von 35 Zat befinden, kann neu verhandelt werden -> bedeutet dies gleichzeitig auch, dass diese Spieler sofort einen neuen besser dotierten Vertrag anfordern können ?

wozu dann die Verhandlungssperre ?

ps: gilt nicht für Vertragsabschlüsse nach der EWS - dort können die Spieler, die sich innerhalb der 35 Zat-Regel befinden, nicht angefragt werden

Mayo

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Re: Vertragsverlängerung möglich trotz neuem Vertrages ?
« Antwort #1 am: 07. September 2007, 15:18:27 »
Die Verhandlungssperre von vor der EWS wurde zurückgesetzt, da es ja starke Veränderungen in den Gehältern gibt. Und wir wollten allen die Möglichkeit geben, neu zu verhandeln...

stefanbecks

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Re: Vertragsverlängerung möglich trotz neuem Vertrages ?
« Antwort #2 am: 07. September 2007, 15:28:31 »
einverstanden, finde ich auch fair - dennoch bleibt die Frage bestehen: können diese Spieler trotz Verlängerung an Zat 65 jetzt bereits einen neuen besseren Vertrag anfordern ? dann bitte auch die Wsp von 15 Zat aufheben, die einher geht mit den 35 Zat Verhandlungssperre  ;)


stefanbecks

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Re: Vertragsverlängerung möglich trotz neuem Vertrages ?
« Antwort #3 am: 08. September 2007, 08:23:10 »
einverstanden, finde ich auch fair - dennoch bleibt die Frage bestehen: können diese Spieler trotz Verlängerung an Zat 65 jetzt bereits einen neuen besseren Vertrag anfordern ? dann bitte auch die Wsp von 15 Zat aufheben, die einher geht mit den 35 Zat Verhandlungssperre  ;)



sorry - es gibt Kritik:

dieser Spieler verlängerte seinen Vertrag vor der EWS - gestern wollte er "nur" 100.000 mehr, heute sind es bereits 115.000 mehr und wenn es so weitergeht, verlangt er trotz Vertrag von 260 Zat eine neue Verhandlung noch vor dem 1.Zat ...

er befindet sich ja auch nur in der normalerweise gültigen Verhandlungssperre von 35 Zat, die zugunsten aller Manager außer Kraft gesetzt wurde ^^

dass andere Spieler von vor der EWS zu gestern anstelle von 450.000 dann 650.000 fordern, ist ok - bedingt die neue Regelung - aber auch hier werden alle bestraft, die vor der EWS bereit waren, die Verträge zu höheren Konditionen zu verlängern und heute zusätzlich feststellen müssen, dass dieselben Spieler keine 650.000 mehr fordern - nein, sie verlangen einen Tag später gleich 707.000 KSM $  :(

war dies alles so gewollt ?

und bitte hebt für diese Spieler (Wsp auf Grund von Vertragsverlängerung) die Wsp auf, damit man nicht doppelt bestraft wird  ;)

stefanbecks

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Re: Vertragsverlängerung möglich trotz neuem Vertrages ?
« Antwort #4 am: 09. September 2007, 06:37:52 »
die Gehaltswünsche sind erneut angestiegen von einem zum anderen Tag zwischen + 6.000 und + 13.000 KSM $ - die Rede ist hierbei "nur" von Spielern, die ihren Vertrag vor der EWS verlängerten und daher eine Wsp bekamen und noch immer haben - kann keinen Vorteil für die User erkennen, sorry

ist nur eine Frage der Zeit, bis die Spieler nach neuen Verträgen fragen und dann ist man einer wichtigen Handhabe beraubt: den Spieler verkaufen zu können - mal abgesehen davon, dass sie innerhalb der 35 Zat Verhandlungssperre nicht ankommen dürften

wenn das so vorhergesehen und beabsichtigt war, dann steht auch bitte dazu .. falls Euch ein Fehler unterlaufen ist oder einfach vergessen wurde, die Wsp ebenfalls für diese Spieler aufzuheben, kann man das aber auch mal sagen

ebenso wäre interessant, ob bei den Gehältern eine Obergrenze eingebaut wurde oder ob sie weiterhin so ansteigen können ?
 

Mayo

  • Gast
Re: Vertragsverlängerung möglich trotz neuem Vertrages ?
« Antwort #5 am: 09. September 2007, 10:01:05 »
Zunächst einmal sehe ich in Deinem Beitrag vorwiegend eine Angstmache - Du redest ständig von "unzufriedenen Spielern", die noch vor dem 1. ZAT neue Verträge wollen... Solche unzufriedenen Spieler können nur zum ZAT auftreten und auch da nur mit ca. 1% Wahrscheinlichkeit und nur falls das neue Wunschgehalt mind. das doppelte aktuelle Gehalt beträgt!

Ich sehe diese Gefahr nicht so wie Du - aber zur Anfrage:
Das Löschen der 35 ZAT Verhandlungssperre war ein Entgegenkommen bzw. Bonus - die 15 ZAT WS bleiben bestehen! Hier sehe ich keinen zwingenden Grund für eine Löschung.

Zur Obergrenze der Gehälter: nein, die gibt es nicht - sie orientieren sich an den Marktwerten! Aber zu den aktuell geforderten Gehältern bzw. Marktwerten:
Es ist doch logisch, das die aktuell steigen - der Transfermarkt boomt, insbesondere 17jährige gehen zu guten Preisen...
Was allerdings noch nicht auftritt, ist der Sofortverkauf. Der kann ja frühestens 5 Tage nach TM-Beginn einsetzen. Und der Sofortverkauf dürfte ja das am stärksten begrenzende Element auf dem TM sein, oder?

Von daher müsst Ihr einfach abwarten, bis alles aktiv ist ;)