Autor Thema: Nachverhandlung - Höhe des Moralabzug bei Beibehaltung des bisherigen Vertrages?  (Gelesen 1023 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline real_taurus2005

  • Fußballgott
  • *****
  • Beiträge: 5.732
  • Geschlecht: Männlich
    • KELME - SONST NIX
Zitat
Mit erstem ZAT am Sonntag, 17.09.06 wird auch die Funktionalität der Nachverhandlung aktiviert.
Das heißt, dass Spieler mit deutlich zu niedrigem Gehalt nach jedem ZAT die Möglichkeit haben, ihren Manager zu Gehaltsverhandlungen zu bitten. Dieser Fall wird jedoch nur mit geringer Wahrscheinlichkeit eintreffen - zu Beginn aufgrund der vielen Altverträge jedoch nennenswert oft.
Ihr habt dann die Möglichkeit innerhalb angegebener Frist mit dem Spieler zu verhandeln. Unterlasst Ihr dieses wird der Spieler Moralpunkte verlieren... Den aktuell gültigen Vertrag wird er aber auf jeden Fall erfüllen.

Gruß,
Mayo

Wenn ich nicht mit dem Spieler verhandle verliert er Moralpunkte, erfüllt aber den bisherigen Vertrag.

KAnn man diesen Moralabzug näher beziffern?
Bei den ersten Verträgen mit Moraländerungen konte man die Auswirkungen ja noch kostengünstig an Amateueren testen. Dies ist hier nicht der Fall.
Stürzt der Spieler dann von Moral 100 auf Null? Oder werden die Moralpunkte halbiert?

Und bevor jetzt per PM NAchrichten kommen á la " Probier`S doch aus". Wenn ich den Vertrag auslufen lasse spare ich mir ca. 12 Mio an Gehaltskosten (Restlaufzeit mal Gehälterdifferenz). Nur kann ich den Spieler dann noch gebrauchen für diese Saison?

PS: Wieder zu viel geschrieben. Noch mal in Kurz:

Kann man diesen Moralabzug näher beziffern? oder (was ich verstehen könnte) wird es hierzu keine offizielle Stellungnahme geben?

Mayo

  • Gast
exakte Zahlen werde ich nciht liefern - aber:
Der Moralabzug bei Ignorieren der Nachverhandlung wird in der Größenordnung von 20Pkt liegen.
Aber wichtiger ist der Punkt, dass der Spieler dadurch nicht zufriedener wird und tendenziell doch eher nochmal nachfragen wird, als ein anderer Spieler, der sich noch nie beschwert hat. Auf lange Sicht, wird das Ignorieren der Nachverhandlungen die Moral des Spielers auf 0 senken. Allerdings wird das nicht innerhalb einiger, weniger ZAT passieren.

So - es gibt noch immer Luft für Spekulationen, aber mehr Infos gibts nicht !
Es soll ja auch noch etwas spannend bleiben.

Gruß,
Mayo

Offline real_taurus2005

  • Fußballgott
  • *****
  • Beiträge: 5.732
  • Geschlecht: Männlich
    • KELME - SONST NIX
Vielen DAnk, das hat mir das System doch etwas nähergebracht. ich dachte vorher, dass
Zitat
Unterlasst Ihr dieses wird der Spieler Moralpunkte verlieren... Den aktuell gültigen Vertrag wird er aber auf jeden Fall erfüllen.

Gruß,
Mayo

bedeutet, dass es keine weiteren Nachverhandlungen mehr gibt. Dem ist -realitätsnah - nicht so.

Herzlichen Dank für die Aufklärung.

Offline real_taurus2005

  • Fußballgott
  • *****
  • Beiträge: 5.732
  • Geschlecht: Männlich
    • KELME - SONST NIX
Ein Punkt noch:

Annahme:

1 TAg vor Ablauf der 14-TAge -Frist mache ich dem Spieler, der Wunschgehalt von 123.000 hat ein ANgebot von bspw. 115.000.

Der Spieler möchte eine BEdenkzeit von für den Vertrag von 48 h.

Die 14 Tage laufen ab, der Spieler ist unzufrieden und verliert 20 Moral. Dementsprechend sinkt seine Stärke, eing. Stärke und Gehaltswunsch.

SAgen wir, sein neuer Gehaltswunsch wäre dann 110.000.

Bezieht sich die Moralveränderung  aus dem VErtraggsangebot dann auf den ZEitpunkt des Vertragsangebotes (Wunschgehalt 123.000) oder auf den ZEitpunkt der Bekanntgabe der Entscheidung des Spielers (Wunschgehalt 110.000).

Wäre letzteres der FAll, könnte man den Moralverlust aus der NAchverhandlungsfristverstreichung durch den Moralgewinn aus dem VErtragsangebot wieder ausgleichen.
« Letzte Änderung: 22. September 2006, 13:45:32 von real_taurus2005 »