Ah ok .. hab grad nachgelesen ..:
In Deutschland ist Fronleichnam ein gesetzlicher Feiertag in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland sowie in einigen Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung in den Ländern Sachsen (bestimmt durch die Fronleichnamsverordnung) und Thüringen (im gesamten Landkreis Eichsfeld und in den Eichsfelder Ortschaften des Unstrut-Hainich-Kreises und Teilen des Wartburgkreises). In den übrigen Ländern und Regionen gibt es Sonderregelungen, wie etwa Anspruch auf unbezahlte Freistellung und Unterrichtsbefreiung für katholische Arbeitnehmer und Schulkinder.
^^