Halte ich für eine interessante Idee.
Gerade die prozentuale Messung am Marktwert würde dafür sorgen, dass die Klauseln sich entsprechend des Marktwertes mit verändern.
Fraglich wäre, ob der abgebene Verein noch die Möglichkeit haben sollte, ein Ziehen der Klausel abzulehnen - mit evtl. damit verbundenen Moralverlust des Spielers.
Ansonsten wäre die Frage, in welchem Zeitraum der Wechsel des Spielers nach dem Ziehen der Ausstiegsklausel erfolgen sollte.
Ich bin eher gegen eine prozentuale Anpassung der Ausstiegsklausel. Ein Spieler der in einem neuen Verein kommt und einen MW von 20 mio hat und der Verein 40 mio als Ausstiegsklausel einbringt , kann diese auch nicht einfach so verändern wenn der Spieler plötzlich einschlägt wie eine Granate und plötzlich 80 mio MW hat diese mal eben auf 120 mio erhöhen kann. Eine Ausstiegsklausel sollte nur bei einer Neuverhandlung des Vertrages möglich sein .
Des Weiteren würde ich auch eher vorschlagen das der Spieler selbst , wie bei einer Rentenankündigung evtl auf einen Ausstiegsklausel bestehen kann , wenn man zb seit 3 Saisons in Liga 3 rum dümpelt , der Spieler aber evtl in Liga 1, Spielen möchte das er die Option einer Klausel setzt um das Ziel zu erreichen in einer höheren Liga zu spielen .
Des Weiteren würde ich solche Wechsel evtl einschränken und diese zum Anfang der Saison ( Sommer Transfer ) und zwischen den 17 und 18 Spieltag der Meisterschaft (Winter Transfer) einschränken . Damit beide genug Zeit haben sich auf die Wechsel einzustellen und um auch für Ersatz zu sorgen