Autor Thema: Ausstiegsklauseln  (Gelesen 2671 mal)

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Offline Greenkeeper

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Ausstiegsklauseln
« am: 14. Januar 2020, 15:22:56 »
Vorschlag meinerseits:

Die Ausstiegsklauseln sollten meiner Meinung nach im Spiel mehr an Bedeutung gewinnen.

Beim Vertragsabschluss mit dem Spieler kann man bei Bedarf eine Ausstiegsklausel (max 150% Marktwert) hinterlegen. Im Gegenzug könnte der Spieler beispielsweise weniger Gehalt verlangen (10-25%, ggf. in Relation zum Gehalt)

Möchte ein anderer Verein diese Klausel ziehen um den Spieler zu verpflichten, so kann er dies auf der entsprechenden Spieler-Detailseite ohne Vorwarnung tun.
Der Spieler würde dann z.B. am übernächsten ZAT oder nach x Tagen zum neuen Verein wechseln. (Um zu verhindern, dass der Gegner unmittelbar vor einer Spieltagsberechnung den Gegner signifikant schwächen kann bzw. keine Zeit ist um die Aufstellung anzupassen etc.)

Der Prozess kann beschleunigt werden, wenn der Trainer des aktuellen Vereins aktiv zustimmt.

Ggf. kann man die AK dann auch noch mit weiteren Kriterien versehen: z.B. nur höherklassige Vereine oder nur Vereine die nicht in derselben Liga spielen.

« Letzte Änderung: 14. Januar 2020, 15:26:00 von Greenkeeper »

Offline Bengalo_Bernd

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Re: Ausstiegsklauseln
« Antwort #1 am: 14. Januar 2020, 15:24:20 »
Gute Idee! Für mich User des Jahres!

Offline Tim

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Re: Ausstiegsklauseln
« Antwort #2 am: 14. Januar 2020, 21:16:39 »
Halte ich für eine interessante Idee.
Gerade die prozentuale Messung am Marktwert würde dafür sorgen, dass die Klauseln sich entsprechend des Marktwertes mit verändern.

Fraglich wäre, ob der abgebene Verein noch die Möglichkeit haben sollte, ein Ziehen der Klausel abzulehnen - mit evtl. damit verbundenen Moralverlust des Spielers.

Ansonsten wäre die Frage, in welchem Zeitraum der Wechsel des Spielers nach dem Ziehen der Ausstiegsklausel erfolgen sollte.
« Letzte Änderung: 14. Januar 2020, 21:17:18 von Tim »

Offline Sir Tomy

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Re: Ausstiegsklauseln
« Antwort #3 am: 14. Januar 2020, 22:08:50 »
müsste es aber aus meiner sicht eine altersgrenze geben
weil sonst gebe ich meine alten säcken eine klausel
in den wissen das sie keiner um die summe kauft und ich spare gehalt :mrgreen:

Offline MacBluePerry

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Re: Ausstiegsklauseln
« Antwort #4 am: 15. Januar 2020, 00:35:21 »
Halte ich für eine interessante Idee.
Gerade die prozentuale Messung am Marktwert würde dafür sorgen, dass die Klauseln sich entsprechend des Marktwertes mit verändern.

Fraglich wäre, ob der abgebene Verein noch die Möglichkeit haben sollte, ein Ziehen der Klausel abzulehnen - mit evtl. damit verbundenen Moralverlust des Spielers.

Ansonsten wäre die Frage, in welchem Zeitraum der Wechsel des Spielers nach dem Ziehen der Ausstiegsklausel erfolgen sollte.

Ich bin eher gegen eine prozentuale Anpassung der Ausstiegsklausel. Ein Spieler der in einem neuen Verein kommt und einen MW von 20 mio hat und der Verein 40 mio als Ausstiegsklausel einbringt , kann diese auch nicht einfach so verändern wenn der Spieler plötzlich einschlägt wie eine Granate und plötzlich 80 mio MW hat diese mal eben auf 120 mio erhöhen kann. Eine Ausstiegsklausel sollte nur bei einer Neuverhandlung des Vertrages möglich sein .

Des Weiteren würde ich auch eher vorschlagen das der Spieler selbst , wie bei einer Rentenankündigung evtl auf einen Ausstiegsklausel bestehen kann , wenn man zb seit 3 Saisons in Liga 3 rum dümpelt , der Spieler aber evtl in Liga 1, Spielen möchte das er die Option einer Klausel setzt um das Ziel zu erreichen in einer höheren Liga zu spielen .

Des Weiteren würde ich solche Wechsel evtl einschränken und diese zum Anfang der Saison ( Sommer Transfer ) und zwischen den 17 und 18 Spieltag der Meisterschaft (Winter Transfer) einschränken . Damit beide genug Zeit haben sich auf die Wechsel einzustellen und um auch für Ersatz zu sorgen

P15z4z13

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Re: Ausstiegsklauseln
« Antwort #5 am: 15. Januar 2020, 06:03:47 »
Halte ich für eine interessante Idee.
Gerade die prozentuale Messung am Marktwert würde dafür sorgen, dass die Klauseln sich entsprechend des Marktwertes mit verändern.

Fraglich wäre, ob der abgebene Verein noch die Möglichkeit haben sollte, ein Ziehen der Klausel abzulehnen - mit evtl. damit verbundenen Moralverlust des Spielers.

Ansonsten wäre die Frage, in welchem Zeitraum der Wechsel des Spielers nach dem Ziehen der Ausstiegsklausel erfolgen sollte.

Ich bin eher gegen eine prozentuale Anpassung der Ausstiegsklausel. Ein Spieler der in einem neuen Verein kommt und einen MW von 20 mio hat und der Verein 40 mio als Ausstiegsklausel einbringt , kann diese auch nicht einfach so verändern wenn der Spieler plötzlich einschlägt wie eine Granate und plötzlich 80 mio MW hat diese mal eben auf 120 mio erhöhen kann. Eine Ausstiegsklausel sollte nur bei einer Neuverhandlung des Vertrages möglich sein .

Des Weiteren würde ich auch eher vorschlagen das der Spieler selbst , wie bei einer Rentenankündigung evtl auf einen Ausstiegsklausel bestehen kann , wenn man zb seit 3 Saisons in Liga 3 rum dümpelt , der Spieler aber evtl in Liga 1, Spielen möchte das er die Option einer Klausel setzt um das Ziel zu erreichen in einer höheren Liga zu spielen .

Des Weiteren würde ich solche Wechsel evtl einschränken und diese zum Anfang der Saison ( Sommer Transfer ) und zwischen den 17 und 18 Spieltag der Meisterschaft (Winter Transfer) einschränken . Damit beide genug Zeit haben sich auf die Wechsel einzustellen und um auch für Ersatz zu sorgen
Dann wird zumindest kein Manager bei jungen Managern eine Ausstiegsklausel einbauen.
a) ist das Gehalt da eh nicht so hoch, dass sich die Ersparnis lohnt
b) steigen hier ja (allgemein bekannt) nun mal die MW extrem. Da gebe ich doch keinen Spieler eine maximal mögliche Ausstiegsklausel von 15Mios mit Anfang 17, wenn er mit Ende 18 einen MW von 45Mios haben kann...

Anders betrachtet kann übrigens bei einer starren Ausstiegsklausel auch (wenn auch langfristig geplant) gut Betrug gefahren werden...

Offline MacBluePerry

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Re: Ausstiegsklauseln
« Antwort #6 am: 15. Januar 2020, 07:29:04 »
Halte ich für eine interessante Idee.
Gerade die prozentuale Messung am Marktwert würde dafür sorgen, dass die Klauseln sich entsprechend des Marktwertes mit verändern.

Fraglich wäre, ob der abgebene Verein noch die Möglichkeit haben sollte, ein Ziehen der Klausel abzulehnen - mit evtl. damit verbundenen Moralverlust des Spielers.

Ansonsten wäre die Frage, in welchem Zeitraum der Wechsel des Spielers nach dem Ziehen der Ausstiegsklausel erfolgen sollte.

Ich bin eher gegen eine prozentuale Anpassung der Ausstiegsklausel. Ein Spieler der in einem neuen Verein kommt und einen MW von 20 mio hat und der Verein 40 mio als Ausstiegsklausel einbringt , kann diese auch nicht einfach so verändern wenn der Spieler plötzlich einschlägt wie eine Granate und plötzlich 80 mio MW hat diese mal eben auf 120 mio erhöhen kann. Eine Ausstiegsklausel sollte nur bei einer Neuverhandlung des Vertrages möglich sein .

Des Weiteren würde ich auch eher vorschlagen das der Spieler selbst , wie bei einer Rentenankündigung evtl auf einen Ausstiegsklausel bestehen kann , wenn man zb seit 3 Saisons in Liga 3 rum dümpelt , der Spieler aber evtl in Liga 1, Spielen möchte das er die Option einer Klausel setzt um das Ziel zu erreichen in einer höheren Liga zu spielen .

Des Weiteren würde ich solche Wechsel evtl einschränken und diese zum Anfang der Saison ( Sommer Transfer ) und zwischen den 17 und 18 Spieltag der Meisterschaft (Winter Transfer) einschränken . Damit beide genug Zeit haben sich auf die Wechsel einzustellen und um auch für Ersatz zu sorgen
Dann wird zumindest kein Manager bei jungen Managern eine Ausstiegsklausel einbauen.
a) ist das Gehalt da eh nicht so hoch, dass sich die Ersparnis lohnt
b) steigen hier ja (allgemein bekannt) nun mal die MW extrem. Da gebe ich doch keinen Spieler eine maximal mögliche Ausstiegsklausel von 15Mios mit Anfang 17, wenn er mit Ende 18 einen MW von 45Mios haben kann...

Anders betrachtet kann übrigens bei einer starren Ausstiegsklausel auch (wenn auch langfristig geplant) gut Betrug gefahren werden...

Es wird im allgemeinen keiner gute junge Spieler mit einer Ausstiegsklausel versehen ... ich würde meinen Spieler der 17-19 ist keine Ausstiegsklausel verpassen, muss ich ehrlich gestehen und ich denke das ich damit nicht der einzige bin.Selbst wenn du eine prozentuale Klausel drin hast kann der andere die jederzeit ziehen bevor der MW explodiert .

Ich denke das diese Klausel eher was für ältere Spieler ist ab Mitte 20 .... da reicht dann auch ne starre  :bia:

Betrug kannst mit vielen fahren  :bia:

« Letzte Änderung: 15. Januar 2020, 07:30:21 von MacBluePerry »

P15z4z13

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Re: Ausstiegsklauseln
« Antwort #7 am: 15. Januar 2020, 09:53:49 »
Ergo unterm Strich: Man brauch es nicht.
Vor allem, da es noch weniger Kommunikation erfordert^^
Aber genau das ist es doch, was es ausmacht:
Gefällt mir ein Spieler: Manager anschreiben. Verhandeln... :mrgreen:

Offline Flamy

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Re: Ausstiegsklauseln
« Antwort #8 am: 18. Januar 2020, 07:42:04 »
Halte ich für eine interessante Idee.
Gerade die prozentuale Messung am Marktwert würde dafür sorgen, dass die Klauseln sich entsprechend des Marktwertes mit verändern.

Fraglich wäre, ob der abgebene Verein noch die Möglichkeit haben sollte, ein Ziehen der Klausel abzulehnen - mit evtl. damit verbundenen Moralverlust des Spielers.

Ansonsten wäre die Frage, in welchem Zeitraum der Wechsel des Spielers nach dem Ziehen der Ausstiegsklausel erfolgen sollte.

Ich bin eher gegen eine prozentuale Anpassung der Ausstiegsklausel. Ein Spieler der in einem neuen Verein kommt und einen MW von 20 mio hat und der Verein 40 mio als Ausstiegsklausel einbringt , kann diese auch nicht einfach so verändern wenn der Spieler plötzlich einschlägt wie eine Granate und plötzlich 80 mio MW hat diese mal eben auf 120 mio erhöhen kann. Eine Ausstiegsklausel sollte nur bei einer Neuverhandlung des Vertrages möglich sein .

Des Weiteren würde ich auch eher vorschlagen das der Spieler selbst , wie bei einer Rentenankündigung evtl auf einen Ausstiegsklausel bestehen kann , wenn man zb seit 3 Saisons in Liga 3 rum dümpelt , der Spieler aber evtl in Liga 1, Spielen möchte das er die Option einer Klausel setzt um das Ziel zu erreichen in einer höheren Liga zu spielen .

Des Weiteren würde ich solche Wechsel evtl einschränken und diese zum Anfang der Saison ( Sommer Transfer ) und zwischen den 17 und 18 Spieltag der Meisterschaft (Winter Transfer) einschränken . Damit beide genug Zeit haben sich auf die Wechsel einzustellen und um auch für Ersatz zu sorgen
Dann wird zumindest kein Manager bei jungen Managern eine Ausstiegsklausel einbauen.
a) ist das Gehalt da eh nicht so hoch, dass sich die Ersparnis lohnt
b) steigen hier ja (allgemein bekannt) nun mal die MW extrem. Da gebe ich doch keinen Spieler eine maximal mögliche Ausstiegsklausel von 15Mios mit Anfang 17, wenn er mit Ende 18 einen MW von 45Mios haben kann...

Anders betrachtet kann übrigens bei einer starren Ausstiegsklausel auch (wenn auch langfristig geplant) gut Betrug gefahren werden...

Es wird im allgemeinen keiner gute junge Spieler mit einer Ausstiegsklausel versehen ... ich würde meinen Spieler der 17-19 ist keine Ausstiegsklausel verpassen, muss ich ehrlich gestehen und ich denke das ich damit nicht der einzige bin.Selbst wenn du eine prozentuale Klausel drin hast kann der andere die jederzeit ziehen bevor der MW explodiert .

Ich denke das diese Klausel eher was für ältere Spieler ist ab Mitte 20 .... da reicht dann auch ne starre  :bia:

Betrug kannst mit vielen fahren  :bia:

Generell:  Könnte man natürlich auch einbauen, dass gewisse Spieler nur einen Vertrag unterzeichnen, wenn eine Ausstiegsklausel im Vertrag eingebaut wird. Diese muss sich  ja nicht  am aktuellen MW orientieren, wie es halt im RL auch der Fall ist, da richtet man sich ja auch eher am Potenzial.
« Letzte Änderung: 18. Januar 2020, 07:44:05 von Flamy »
Ein polnisches Husaren-Bonbon
                       
Zitat
Tipp: #12. Stärke und Einsatz sind nicht alles. Höherer Einsatz und eine größere Stärke erhöhen nur die Wahrscheinlichkeit zu gewinnen.