Autonome Gemeinschaften Spaniens
Als autonome Gemeinschaften (spanisch: Comunidades Autónomas, abgekürzt CC.AA.) werden die Regionen Spaniens bezeichnet. Die autonomen Gemeinschaften sind Gebietskörperschaften, die im Rahmen der spanischen Verfassung durch Autonomiestatute mit bestimmten Kompetenzen in Gesetzgebung und Vollzug ausgestattet werden. Das Maß der jeweils eingeräumten Autonomie variiert dabei von Gemeinschaft zu Gemeinschaft.
Spanien besteht insgesamt aus 17 autonomen Gemeinschaften. Sieben der autonomen Regionen bestehen nur aus einer Provinz, die übrigen aus mehreren (bis zu neun) Provinzen. Dazu kommen noch die beiden autonomen Städte (ciudades autónomas) Ceuta und Melilla.
Autonome Provinzen Italien
Die Region Trentino-Südtirol besteht gemäß Artikel 116, Abs. 2 der italienischen Verfassung aus den autonomen Provinzen Trient und Bozen. Diese sind mit Befugnissen ausgestattet, die denen von autonomen Regionen entsprechen. Mancher spricht auch von Provinzen mit Sonderstatut. Ihrer autonomen Ausrichtung zufolge werden das Trentino und Südtirol auch als „Länder“ bezeichnet, und ihre Präsidenten tragen den Titel „Landeshauptmann“.
Ukraine
Die Krim (russisch Крым/Krym; ukrainisch Крим/Krym; krimtatar. Qırım) ist eine Halbinsel im nördlichen Schwarzen Meer und autonome Republik innerhalb der Ukraine mit einer Fläche von 26.100 km² und rund 1,98 Millionen Einwohnern (Dezember 2005). Offiziell heißt sie Autonome Republik Krim (ukrain. Автономна Республіка Крим/Awtonomna Respublika Krym, krimtatarisch Qırım Muhtar Cumhuriyeti)
Färöer
Gagausien
Grönland
Mönchsrepublik Athos <- mein Favorit !
Autonome Provinz Åland
Vojvodina
Französische Überseegebiete
Britische Überseegebiete
Kanalinseln