Das DFB-Sportgericht hat den Bundesligisten 1899 Hoffenheim aufgrund der Doping-Affäre am Montag zu einer Geldstrafe in Höhe von 75.000 Euro verurteilt. 1899-Physiotherapeuth Peter Geigle muss 2.500 Euro zahlen. Dem Herbstmeister wird zur Last gelegt, gegen die Anti-Doping-Richtlinien verstoßen zu haben. Die DFB-Sportgerichtsbarkeit sieht derweil keinen Grund, das Verfahren gegen die beiden betroffenen Spieler Ibertsberger und Janker wieder aufzunehmen.
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Der DFB-Sportgerichtsvorsitzende Hans E. Lorenz begründete das Urteil: "Die Beweisaufnahme hat ergeben, dass in diesem konkreten Fall kein klassisches Dopingvergehen - wie zum Beispiel Sportbetrug, Einnahme verbotener Stoffe zur Leistungssteigerung, Anwendung einer verbotenen Behandlungsmethode oder die Weigerung, sich einer Kontrolle zu unterziehen - vorliegt. Vielmehr handelt es sich um einen fahrlässig begangenen Verstoß gegen die Anti-Doping-Richtlinien des DFB, der auf einen Fehler des Hoffenheimer Dopingbeauftragten zurückzuführen ist." Der Fall sei nicht schwerwiegend, sodass ein Punktabzug nicht in Frage kam.....
(quelle:
www.kicker.de)
bin ich eigentlich der einzige, der dieses urteil mehr als seltsam findet?
in allen offiziellen stellungnahmen aller beteiligten zunächst nie ein wort davon, dass die spieler vielleicht gar nicht gewusst haben, dass sie zur dopingkontrolle ausgelost wurden. dann haben sich dfb und tsg offensichtlich auf diese "offizielle" darstellung geinigt, die einzige möglichkeit, um für beide seiten aus der sache ohne schaden rauszukommen. nun ist der schwarze peter beim doping beauftragten der tsg. ein klassisches bauernopfer. die versäumte mitteilung des doping beauftragten an die betroffenen spieler als
"fahrlässig" einzustufen verwundert nun aber doch.
so ein beauftragter hat den job, bei der auslosung zugegen zu sein und nach dem spiel die beiden gelosten ans händchen zu nehmen und zum "onkel doktor" zu führen. ein job, den jeder grundschüler hinbekommen würde, zumal die spieler alle durch einen ausgang das spielfeld verlassen müssen.
bei der einfachkeit des auftrages, ist mir eigentlich kein szenario erdenklich, welches einfache fahrlässigkeit begründen würde. das ist minimum grob fahrlässig, wobei der grat zum vorsatz schmal sein dürfte.
erstaunlich auch, dass außer der "altehrwürdigen" sportschau keine sonstigen, mir bekannten, medien den fall kritisch hinterfragen.