Zitat von
www.seitenwahl.de... zunächst einmal die heutige Entscheidung des DFB-Sportgerichts, dass die Sperre von vier Spielen gegen Roel Brouwers in voller Höhe bestehen bleibt. Wie der DFB mitteilt, folgte das „Gericht in der DFB-Zentrale damit dem vorausgegangenen Einzelrichterurteil“. Nicht erwähnt wird, dass besagter Einzelrichter eben jener Hans E. Lorenz war, der nun als Vorsitzender in der mündlichen Verhandlung über Borussias Einspruch gegen sein eigenes Urteil entscheiden durfte. Kurz gesagt: Hans E. Lorenz teilt seine eigene Meinung. Derartige personelle Dopplungen sind beim DFB nicht unüblich und werden in der Otto-Fleck-Schneise offenbar für unproblematisch gehalten. Vielleicht freut man sich darüber, dass zwischen Lorenz und Lorenz keine Differenzen bestehen.
Das kann doch nicht der Ernst des DFB sein.
DFB-Richter A verurteilt Spieler XY zu 4 Spielen Sperre.
Der Spieler/Verein fühlt sich ungerecht behandelt, es gibt eine mündliche Verhandlung.
Der gleiche DFB-Richter ja entscheidet :"Ja, ich habe mich letzte Woche richtig entschieden, 4 Spiele Sperre bleiben".
Wer würde in dieser Situation schon entschieden: "Oh nein, letzte Woche hatte ich Tomaten auf den Augen und jetzt gibts nur 2 Spiele Sperre"
Ein typischer DFB-Schwachsinn
Klar wird es auch ohne Brouwers gehen, aber kann es sein, dass dieser Lorenz Lautern-Fan ist. Denn das Lautern Spiel ist das letzte von diesen 4 Spielen.