Zurückholen von Leihspielern
Seit dem 31.03.2011 besteht die Möglichkeit unter bestimmten Voraussetzungen Leihspieler vorzeitig zurückzuholen, d.h. den Leihvertrag einseitig zu kündigen. Bei Leihverträgen mit Kaufoption ist eine vorzeitige Kündigung nicht möglich.
Eine vorzeitige Kündigung ist möglich, wenn:
der leihende Verein keinen Manager mehr hat.
der leihende Verein dem Spieler zuwenig Einsatzminuten verschafft hat, wodurch die EWS gefährdet wird. Die Restlaufzeit des Vertrages muss dabei <= 25 ZATs sein.
Das Kündigen von Leihverträgen wird bei KSM mitprotokolliert.