Ganz so ist dem nicht. Zu einem Streik aufrufen dürfen nur Gewerkschaften und sie sind es auch die den Notdienst, wenn er denn nötig ist, mit den Arbeitgebern vereinbaren und koordinieren. Wenn sich die Mitglieder der Gewerkschaft an die Vorgaben halten, haftet die Gewerkschaft als Organisiation und nicht der einzelne. Demzufolge dürfte kein Streikender in den Knast gehen.
Ohne Streikaufruf einer Gewerkschaft spricht man übrigens von wilden Streiks, welche in Deutschland verboten sind. In einem solchen Fall haftet man dann als Einzelperson voll und muss sogar evtl. wirtschaftliche Schäden ausgleichen.
Die Repressalien kann man aber aus beiden Richtungen erfahren. Nehmen nämlich viele Mitarbeiter an einem Streik teil, sind die Streikbrecher, also die die dann trotzdem arbeiten, von ihren Kollegen häufig Repressalien ausgesetzt. Jede Medaille hat zwei Seiten.
Und Mitglieder von Gewerkschaften bekommen während des Streiks übrigens Streikgeld, um die dann nichterfolgten Lohnzahlungen auszugleichen. Nicht umsonst haben gerade fast alle großen Gewerkschaften zulauf, weil die Gewerkschaften ihre Rolle in der Gesellschaft in letzten Jahren wieder besser ausfüllen.
Und zum öffentlichen Dienst: Ich bin froh das verdi dort aufs Tempo drückt, denn eine monatelange Hängepartie, wo man morgens nie genau weiß, was an dem tag bestreikt werden könnte, wäre noch viel nerviger als zwei, drei knackige Wochen mit einem vernünftigen Abschluss am Ende.