sie traten in den Hungerstreik (Versuch) plus ihren Forderung, als vollendeter Hungerstreik gilt es in Österreich, wenn der Amtsarzt die Zwangsernährung anordnet und das erfolgt ca. 48 Stunden nach der Androhung, je nach körperlicher Verfassung. So wurde es jetzt auch von der LPD Kärnten wiedergegeben, entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen. Sprich für dich zur Erklärung: du Bombali drohst ihn an stellst deine Forderungen bzw Gründe warum du ihn machst und danach müssen ca. 48 Stunden vergehen bis es für dich Gesundheitsgefährdend ist( sagt das Österreichische gesetzt) wenn du aber nach 3 Stunden wieder aufhörst, warst du nicht im Hungerstereik nach dem Gesetz nach.
Im Volksmund wird auch gesagt-ICH WURDE ANGEKLAGT WEGEN EINER SCHLÄGEREI, richtig ist es wegen Raufhandel oder Körperverletzung etc , also jetzt nicht Kaffeesud lesen Bombali
Und es ging auch um die Forderung und nicht um die Vollendung eines Hungerstreiks von Gesetzeswegen her, dass aber deine nette Quelle unrecht hatt , sagst du nicht, schön ablenken von dem eigenen Irrtum
somit wie immer wie ich schon sagte ..immer das was ihr gerne sehen wollt und lest mal die NEWS zu Ungarn und ihren Beschluss der Schusswaffe an den Grenzen...