Abgabe für Drucker rechtensDie EU-Staaten dürfen Urheberrechtsabgaben für den Verkauf von Druckern oder Computern erheben.
Das hat das oberste EU-Gericht in Luxemburg entschieden. (Rechtssachen C-456/11 bis C-460/11)
Wer einen Computer oder Drucker kauft, der bezahlt nicht nur Hersteller oder Händler: Denn das
EU-Recht geht davon aus, dass solche Geräte zumindest teilweise zur Vervielfältigung urheber-
rechtlich geschützer Werke genutzt werden. In Deutschland sammelt die Verwertungsgesellschaft
Wort (VG Wort) diese Abgabe stellvertretend für Urheber, Verleger und Journalisten ein.
Eine Schraube kann zum Bau eines Flugzeugs verwendet werden. Muss ich nun bald Start- und Landegebühren zahlen?