Forum zum KSM-Soccer Onlinefussballmanager
Manager-Almanach => Allgemeines Forum => Thema gestartet von: Mikk am 12. Oktober 2017, 12:35:47
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Hallo,
Ich habe soeben einen Spieler für max an Viking Helsingborg - Schweden Liga 1 - verkauft.
Bei der Prüfung, wer denn nun der glückliche Käufer gewesen ist, ist folgender User eingeblendet worden:
MikkaliKaufaccount.
Bitte den User prüfen und den Transfer ggf. wieder zurückabwickeln.
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3 Minuten haben gereicht zwischen Anmeldung und Blockierung... :wall:
Ja Ist der gleiche wie gestern - wird sich darum gekümmert werden.
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Neuer Account: Transfermod.. habe auch direkt ne Nachricht erhalten..
Vermute mal ebenfalls Fake?
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Scheinen einige Spaßvögel zu sein
Kersten Schulz bei Bilbao
Sir Robert de Broix in Polen
Sir Mikkali del Pirata in England .....
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Jip, werden wieder alle entsorgt und die Transfers rückgängig gemacht...
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Da hat aber jemand mächtig Langeweile...
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Da hat aber jemand mächtig Langeweile...
Ich hab jedenfalls dadurch keine...
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Manuelle Aktivierung der Accounts einrichten.
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Erledigt
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Da hat aber jemand mächtig Langeweile...
Ich hab jedenfalls dadurch keine...
Das kann ich mir leider vorstellen.
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Scheinen einige Spaßvögel zu sein
Kersten Schulz bei Bilbao
Sir Robert de Broix in Polen
Sir Mikkali del Pirata in England .....
Nun, muss jemand sein der von Beginn an dabei ist.
Schade drum.
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Vermute auf Svenni 'aber nur Vermutung ..xD
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Vermute auf Svenni 'aber nur Vermutung ..xD
Vermute einen Vollidioten.
Vor allem schreibt der Vogel mir noch eine Dankes-PN
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Scheinen einige Spaßvögel zu sein
Kersten Schulz bei Bilbao
Sir Robert de Broix in Polen
Sir Mikkali del Pirata in England .....
Hört sich gut an mikk und mein name :kaffe:
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Oh Mann, mein Beileid, dass ihr euch mit diesem Kind rumärgern müsst und eure Zeit opfern.
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Auf jeden Fall hat Tim schnell und gut gehandelt - von daher: :zustimm:
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:partytime:
Tim tut mir aber Leid... Danke, dass du weiterhin so engagiert bist :)
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Danke Tim und Team, großen :respekt: für Eure Top-Arbeit!
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Danke Tim und Team, großen :respekt: für Eure Top-Arbeit!
Dito! :zustimm:
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Heute PN erhalten ;
Fordere die sofortige Spielteilnahme von Svenni
Absender Zero2
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Dito.
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Oh man :stupid:
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Wir verschärfen unsere Vorsichtsmaßnahmen und sammeln jedes digitale Beweismaterial, um eine Anzeige bei der Polizei anzustrengen...
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Wir verschärfen unsere Vorsichtsmaßnahmen und sammeln jedes digitale Beweismaterial, um eine Anzeige bei der Polizei anzustrengen...
Sowas kann man wirklich Anzeigen, mit welcher Grundlage, Bruch der AGB? :gruebel:
Kann man dafür wirklich eine "lohnenswerte" Strafe rausholen?
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Strafrecht wäre vermutlich der Tatbestand Missbrauch einer Fernmeldeanlage, Art. 179 septies, StGB (Schweiz, weiss nicht wie der in Deutschland oder Österreich heisst) gegeben. Privatrechtlich wären wahrscheinlich weitere Tatbestände gegeben, dies allerdings wegen Widerhandlung gegen die AGB's (Wahrheitsgemässe Angaben über den User).
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Strafrecht wäre vermutlich der Tatbestand Missbrauch einer Fernmeldeanlage, Art. 179 septies, StGB (Schweiz, weiss nicht wie der in Deutschland oder Österreich heisst) gegeben. Privatrechtlich wären wahrscheinlich weitere Tatbestände gegeben, dies allerdings wegen Widerhandlung gegen die AGB's (Wahrheitsgemässe Angaben über den User).
ÖSTERREICH
§ 118a StGB - Widerrechtlicher Zugriff auf ein Computersystem
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Strafrecht wäre vermutlich der Tatbestand Missbrauch einer Fernmeldeanlage, Art. 179 septies, StGB (Schweiz, weiss nicht wie der in Deutschland oder Österreich heisst) gegeben. Privatrechtlich wären wahrscheinlich weitere Tatbestände gegeben, dies allerdings wegen Widerhandlung gegen die AGB's (Wahrheitsgemässe Angaben über den User).
ÖSTERREICH
§ 118a StGB - Widerrechtlicher Zugriff auf ein Computersystem
Zu §118a (1) Nr.1 und Nr.2
Ja er verschafft sich Zugang zu einem Computersystem, dass durch Sicherheitsvorkehrungen (die Anmeldung) geschützt ist, doch die Tatbestandserfüllung, sich IN DER ABSICHT, Kenntnis von schutzwürdigen personenbezogenen Daten zu verschaffen ist mMn nicht gegeben, da hier selbst Gäste mitlesen können bzw. Jene auch so die Managerinfo anklicken können (welche freiwillige Personenbezogene Angaben enthalten können).
Auch fügt er durch die "gewonnenen" Daten keinen Nachteil zu.
Also er wird sich jetzt nicht auf den Marktplatz stellen und sagen "Ich weiß, dass User X mit bürgerlichem Namen Y heißt!".
Die anderen Absätze greifen mMn auch nicht, weil
sich (2) auf spezielle nur Infrastrukturen bezieht,
und (3) nur beschreibt, dass die strafrechtliche Verfolgung nur auf Antrag geschieht und
(4) nur i.V.m. (1) wirksam werden kann.
Ist eben ein Bissel tricky.
Würde mich mal interessieren was der KSM Anwalt dazu sagt.
Ich bitte darum das in den feinsten Paragraphen, nach Abschluss des Ganzen, offenzulegen.
Würde es mir sehr gerne durchlesen und viele andere interessiert es sicher auch :)